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Geldauflagenzuweisungen sind für unsere Arbeit eine wichtige Unterstützung. Sie tragen wesentlich dazu bei, das Leben von Millionen von Flüchtlingen zu retten und ihnen eine menschenwürdige Zukunft zu ermöglichen.
Seit unserer Gründung in 1980 vertrauen zahlreiche Staatsanwaltschaften, Gerichte und Finanzämter auf unsere zuverlässige und transparente Geldauflagenverwaltung sowie die effektive und satzungsgemäße Mittelverwendung.
Helfen auch Sie mit einer Zuweisung!
Die UNO-Flüchtlingshilfe erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und ist bundesweit in allen Listen der Oberlandesgerichte und Staatsanwaltschaften vertreten.
Unser Aktenzeichen in Ihrem OLG-Bezirk - pdf Download »
Neben den weltweiten UNHCR-Projekten fördern wir auch innerhalb Deutschlands zahlreiche Flüchtlingsprojekte. Vielleicht auch in Ihrer Nähe? Hier finden Sie eine Übersicht über unsere Hilfe in Deutschland - pdf Download »
Weitere Informationen über unsere Projekte finden Sie hier »
Wir würden uns sehr freuen, wenn unsere Arbeit Ihr Vertrauen findet und Sie uns mit einer Geldauflage unterstützen.

Konto Nr. 25 82 666
Commerzbank Bonn
BLZ 380 400 07

Geldauflagen-verwaltung
Petra Assenmacher
Tel: (0228) 62 98 6-12
Fax: (0228) 62 98 6-11
Zusatzinformationen:
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