Deutsche Stiftung für UNO-Flüchtlingshilfe
 
 

Das Stifterdarlehen

 

Helfen und finanziell flexibel bleiben

Viele Menschen möchten mit ihrem Vermögen etwas Gutes bewirken, sind aber unsicher, ob sie ihr Geld später doch noch benötigen – beispielsweise im Alter oder in unvorhersehbaren Notfällen.Oft sind es größere Beträge, die zur Vorsorge zur Seite gelegt wurden, im Augenblick aber nicht gebraucht werden.

Für diese Menschen, die ihr Vermögen nicht endgültig aus der Hand geben möchten, hat die Deutsche Stiftung für UNO-Flüchtlingshilfe jetzt eine besondere Fördermöglichkeit eingeführt: das Stifterdarlehen.

 

So funktioniert es

Mit einem Stifterdarlehen überlassen Sie der Deutschen Stiftung für UNO-Flüchtlingshilfe unentgeltlich und leihweise einen Geldbetrag Ihrer Wahl. Dies wird in einem so genannten Darlehensvertrag festgehalten. Wir legen das Geld in unserem Namen an und unterstützen mit den Zinsen Projekte, die Flüchtlingen zugute kommen.

 

Das sind Ihre Sicherheiten

Sobald Sie Ihr Geld wiederhaben möchten, können Sie Ihr Stifterdarlehen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten ganz oder teilweise kündigen. Sie tragen kein Risiko. Denn in dem Darlehensvertrag garantiert Ihnen die Deutsche Stiftung für UNO-Flüchtlingshilfe die Rückzahlung Ihres Darlehens in voller Höhe. Zusätzlich erhalten Sie eine Bankbürgschaft über den eingezahlten Betrag.

 

Steuervorteile

Für die Zinsen müssen Sie keine Steuern zahlen. Diese fließen direkt unserer Stiftung zu, die als gemeinnützig anerkannt und damit von der Abgeltungssteuer befreit ist.

 

Umwidmung jederzeit möglich

Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt entschließen, ganz oder teilweise auf Ihr Stifterdarlehen zu verzichten, können Sie es jederzeit in eine Zustiftung umwandeln. Dann eröffnen sich für Sie auch steuerliche Vorteile. Eine solche Umwidmung ist auch per Testament möglich.

 

Hier können Sie unser Faltblatt zum Stifterdarlehen herunterladen.

 

 
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