Die Deutsche Stiftung für UNO-Flüchtlingshilfe wird durch die Stiftungsaufsicht in Nordrhein-Westfalen sowie durch das für sie zuständige Finanzamt in Bonn überwacht. Geprüft werden die Gemeinnützigkeit, der Erhalt des Stiftungsvermögens und die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder. Den Jahresabschluss testiert ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer.
Die Anlage des Stiftungsvermögens erfolgt nach strengen, auf Sicherheit und Werterhalt bedachten Kriterien. Darüber hinaus haben wir Vorgaben vereinbart, die auch die Nachhaltigkeit einzelner Anlagen betreffen. Mit unserer Anlagestrategie wollen wir der nicht ganz einfachen Aufgabe gerecht werden, das Vermögen der Stiftung so anzulegen, dass es genug Rendite erzielt, um den Stiftungszweck zu erfüllen, gleichzeitig aber auch nicht in seiner Substanz gefährdet wird.