Deutsche Stiftung für UNO-Flüchtlingshilfe
 
 

Welche Vorteile eine Zustiftung hat

 

Gutes zahlt sich aus – für Sie und die Flüchtlinge

 

Die Deutsche Stiftung für UNO-Flüchtlingshilfe ist eine gemeinnützige Stiftung. Das heißt: Ihre Zustiftung geht ohne Abzug von Steuern direkt in unser Vermögen. Auch für Sie als Stifterin oder Stifter beinhaltet die Gemeinnützigkeit steuerliche Vorteile.

 

Besondere Absetzbarkeit

Ihre Zustiftung können Sie bis zu einer Million Euro als Sonderausgabe steuerlich wirksam absetzen. Das Gleiche gilt für Zuwendungen, die Sie anlässlich der Gründung eines Stiftungsfonds oder einer Treuhandstiftung in den Vermögensstock der Stiftung leisten. Den Betrag können Sie beliebig auf das Jahr der Zuwendung und die folgenden neun Jahre verteilen. Allerdings können Sie ihn innerhalb dieses Zeitraums der Höhe nach nur einmal in Anspruch nehmen. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehepartner einzeln zu, vorausgesetzt, jeder hat eine maßgebliche Zuwendung geleistet.

 

Zustiftung von geerbtem oder verschenktem Vermögen

Eine Zustiftung ist auch für die Menschen interessant, die Vermögen geerbt oder geschenkt bekommen haben. Wird das Vermögen oder ein Teil dessen innerhalb von zwei Jahren auf eine gemeinnützige Stiftung übertragen, erlischt für die Stifterin oder den Stifter insoweit die angefallene Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Eine solche Zustiftung kann jedoch nicht gleichzeitig als Sonderausgabe steuerlich wirksam abgesetzt werden!

 
© Deutsche Stiftung für UNO-Flüchtlingshilfe • Wilhelmstr. 42 • 53111 Bonn
Sparkasse KölnBonn • Konto-Nr. 19 111 111 91 • BLZ 370 501 98 • Stichwort "Zustiftung"