Es gibt verschiedene Wege, sich an unserer Stiftung zu beteiligen.
Für welche Form Sie sich auch entscheiden: Jeder Beitrag bedeutet wirksame und nachhaltige Hilfe für Flüchtlinge. Selbstverständlich können Sie nicht nur Geldbeträge stiften. Auch Wertpapiere und Immobilien helfen, das Stiftungsvermögen aufzubauen.
Die einfachste Form einer Zuwendung ist die Zustiftung. Mit einer Zustiftung unterstützen Sie unsere Stiftung einmalig. Ihre Zustiftung erhöht das Vermögen der Stiftung und bleibt erhalten. Nur die Erträge fließen in die Projektarbeit. So hilft Ihre Zustiftung Jahr für Jahr. Damit unsere Stiftung wächst und aus den Erträgen spürbare Hilfe geleistet werden kann, macht eine Zustiftung erst Sinn ab einem größeren Betrag.
Manche Stifterin oder mancher Stifter wünscht, dass mit der Zuwendung ein bestimmter Zweck gefördert wird. Hierfür haben wir eigene Stiftungsfonds vorgesehen, die ab 10.000 Euro errichtet werden können. Der Stiftungsfonds trägt Ihren Namen oder den eines Ihnen nahe stehenden Menschen. So setzen Sie ein Zeichen für Ihr Engagement. Als Zweckbindung stehen vier Projektbereiche zur Wahl: Not- und Überlebenshilfe, Schule und Ausbildung, Rückkehr oder Integration sowie Beratung und Betreuung. Gerne lassen wir Ihnen einen Vertrag zur Errichtung eines Stiftungsfonds zukommen.
Wer den mit einer eigenen Stiftung verbundenen Aufwand scheut, kann unter dem Dach unserer Stiftung eine unselbstständige Stiftung – auch Treuhandstiftung genannt – gründen. Das ist möglich ab 20.000 Euro. Eine Treuhandstiftung lässt sich einfach und schnell durch einen Vertrag und eine Satzung errichten. Eine staatliche Genehmigung ist nicht erforderlich.
Als Treuhänder übernehmen wir die Verwaltung und holen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ein. Das Treuhandvermögen wird gesondert angelegt.
Im Gegensatz zum Stiftungsfonds bietet Ihnen die Treuhandstiftung mehr Gestaltungsfreiheit. Sie können der Stiftung einen eigenen Namen geben und einen Beirat einrichten, der über die Vergabe der Erträge entscheidet. Passende Projekte stellen wir dem Beirat gerne vor. Nach und nach können Sie das Treuhandvermögen durch weitere Zustiftungen erhöhen. Gerne stellen wir Ihnen einen Vertrag und eine Satzung als Vorlage zur Verfügung.
Manche Menschen haben keine eigenen Erben, oder für ihre Angehörigen und Freunde ist bereits gut gesorgt. Für diese Menschen bietet es sich an, ihre Verbundenheit mit Flüchtlingen durch eine Zustiftung im eigenen Testament zu zeigen – mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zugunsten unserer Stiftung. Fragen Sie nach unserem Testamente-Ratgeber.
Stiften können Sie übrigens nicht nur als Privatperson. Auch für ein Unternehmen kann es interessant sein, zu stiften! Jeder, dem die Hilfe für Flüchtlinge am Herzen liegt, kann Stifterin oder Stifter werden!