UNO-Flüchtlingshilfe / Sparkasse KölnBonn / Spendenkonto IBAN: DE78 3705 0198 0020 0088 50 / BIC: COLSDE33
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UNO-Flüchtlingshilfe e.V.
Sparkasse KölnBonn
Spendenkonto 2000 88 50
BLZ 370 501 98
IBAN: DE78 3705 0198 0020 0088 50
BIC: COLSDE33
Als Strafrichter, Strafrichterin, Staatsanwalt oder Staatsanwältin können Sie unsere Arbeit mit der Zuweisung von Bußgeldern und Geldauflagen nachhaltig unterstützen.
Ihre Zuweisung hilft
Mit Ihrer Geldauflage leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu den weltweiten Projekten des UNHCR sowie zu zahlreichen Flüchtlingsprojekten innerhalb von Deutschland.
Die UNO-Flüchtlingshilfe erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und ist bundesweit in allen Listen der Oberlandesgerichte als Empfänger von Geldauflagen vertreten.
Unser Aktenzeichen in Ihrem OLG-Bezirk: Datei zum Download
Ihre Geldauflage ist bei uns in guten Händen.
Wir garantieren Ihnen
Die satzungsgemäße Verwendung unserer Mittel wird jährlich von einem externen Wirtschaftsprüfer überprüft. Zusätzlich werden wir jedes Jahr vom DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen) überprüft und durch das DZI-Spendensiegel als förderungswürdige Organisation anerkannt.
Geldauflagenmaterial
Gerne senden wir Ihnen Aufkleber mit unserer Anschrift und Kontonummer sowie die gewünschte Anzahl von speziellen Überweisungsträger mit der Aufschrift: "Keine Zuwendung i.S.D. § 48 EStDV / AZ:“
Bestellen Sie hier oder per Mail: hantel@uno-fluechtlingshilfe.de
Wir würden uns sehr freuen, wenn unsere Arbeit Ihr Vertrauen findet und Sie uns mit einer Geldauflage unterstützen.
Sie haben ein Bußgeld auferlegt bekommen? Bei der UNO-Flüchtlingshilfe kommt Ihre Zahlung Menschen zugute, die ihre Heimat verloren haben und oft nur ihr Leben retten konnten.
UNO-Flüchtlingshilfe
Commerzbank Bonn
IBAN DE83 3804 0007 0258 2666 00
BIC COBADEFFXXX