10. Dezember: Internationaler Tag der Menschenrechte
Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Jedem Menschen sollten dadurch die gleichen Rechte und Freiheiten zugesichert sein – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status. 74 Jahre später sind weltweit mehr als 100 Millionen Menschenaus ihrer Heimat vertrieben: für die UNO-Flüchtlingshilfe ein trauriger Rekord, der im Widerspruch zur Intention der Menschrechtscharta steht. Denn nach wie vor fliehen Menschen vor Verfolgung und lebensbedrohlichen Situationen aus ihren Ländern: weil sie etwa aus ethnischen, politischen, religiösen oder geschlechtsspezifischen Gründen diskriminiert, ausgegrenzt oder verfolgt werden. So droht beispielsweise in elf Ländern Homo- und Transsexuellen die Todesstrafe, in vielen weiteren Staaten lange Haftstrafen.
„Tagtäglich werden in vielen Staaten die Menschenrechte schwerwiegend verletzt, und es ist unser aller Pflicht hinzuschauen. Dabei darf es aber nicht bleiben: Wir müssen Opfer von Menschenrechtsverletzungen aktiv unterstützen,“ so Peter Ruhenstroth-Bauer, Nationaler Direktor der UNO-Flüchtlingshilfe.
Flucht aufgrund der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität
Niemand sollte dafür in Gefahr sein, wer man ist oder wen man liebt. Dennoch müssen Menschen fliehen, weil sie allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität verfolgt werden. In 70 Ländern sind gleichgeschlechtliche Beziehungen noch immer kriminalisiertund in einigen Ländern steht darauf sogar die Todesstrafe. Andere haben Gesetze verabschiedet, die LGBTQI+-Personen diskriminieren oder die Behörden zur Verfolgung von LGBTQI+-Personen einsetzen, wie z. B. vage geschriebene Gesetze über öffentliche Unsittlichkeit.
Das Recht, Asyl zu suchen, ist ein grundlegendes Menschenrecht
Sind Menschen in der Folge von Menschenrechtsverletzungen gezwungen zu fliehen, muss aus Sicht der UNO-Flüchtlingshilfe weltweit sichergestellt sein, dass die Menschenrechte von Flüchtlingen respektiert werden und dass Menschen ihr Recht ausüben können, in anderen Staaten Asyl zu suchen. Menschen, die einen Asylantrag stellen möchten, sollten dies tun dürfen. Sie müssen über ihre Rechte aufgeklärt werden und rechtliche Beratung erhalten. Vor allem darf kein Flüchtling zur Rückkehr in ein Land gezwungen werden, wo er oder sie Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen befürchten muss.
Weitere Informationen - Menschenrechtsverletzungen als Fluchtgrund: www.uno-fluechtlingshilfe.de/informieren/fluchtursachen/menschenrechtsverletzungen
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