Spenderservice
© UNHCR/Patrick Brown

Spenderbetreuung

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Unser Service für unsere Spender*innen

Hat sich Ihre Anschrift geändert oder benötigen Sie eine Spendenbescheinigung? Haben Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen? Bitte melden Sie sich bei uns. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Persönliche Daten ändern

Sie sind Spender*in der UNO-Flüchtlingshilfe und möchten uns eine Änderung Ihrer persönlichen Daten mitteilen oder eine Spendenbescheinigung anfordern? Dann füllen Sie einfach das passende Online-Formular aus!

Bitte wählen Sie das passende Formular aus:

Spendenkonten

Sie haben sich vielleicht schon einmal wegen der verschiedenen Kontonummern gewundert, die in unseren Spendenaufrufen genannt werden. Die Verwendung von zwei verschiedenen Konten mit drei verschiedenen Kontonummern ist tatsächlich etwas verwirrend, hat aber seine Richtigkeit. Hier die Erklärung:

Wie lautet das Spendenkonto der UNO-Flüchtlingshilfe?

Sparkasse KölnBonn

IBAN: DE78 3705 0198 0020 0088 50 - BIC: COLSDE33
(Kontonummer 2000 88 50 - BLZ 370 501 98)

Dieses Konto ist unser allgemeines Spendenkonto. Diese Bankverbindung wird vor allem auf unserer Homepage, in unserer Selbstdarstellung und Zeitschrift und bei vielen anderen Gelegenheiten genannt.

Warum steht in Spendenbriefen eine andere Bankverbindung?

Für unsere Spendenaufrufe per Brief nutzen wir ein eigenes Konto bei der Bank für Sozialwirtschaft BfS, auf das die Spenden automatisch eingelesen werden können. Auf dem Briefpapier des Anschreibens und auf dem Beileger finden Sie folgende Bankverbindung:

Bank für Sozialwirtschaft BfS
IBAN: DE94 3702 0500 0008 2900 00 - BIC: BFSWDE33XXX
(Konto-Nr. 829 00 00 - BLZ 370 205 00)

Beim Überweisungsträger nutzen wir dann die sog. "multifunktionale Kontonummer", d.h. in die Kontonummer des Überweisungsträgers ist Ihre persönliche Spendernummer integriert. Die IBAN enthält dort - nach Länderkennung, Prüfziffer und alter BLZ - Ihre persönliche Spendernummer (siebenstellig).

Dies ist für uns sehr hilfreich und preisgünstig, um Spenden eindeutig zuordnen zu können, da der Großteil der Spenden damit automatisch eingelesen werden kann.

Unser SEPA-Service

  • Vor der ersten SEPA-Lastschrift informieren wir unsere Spender*innen über den Einzug mit einer sogenannten Prenotification (Vorabankündigung). Wir bestätigen Ihnen in diesem Schreiben alle wichtigen Daten zu Ihrer Lastschrift: den Spendenbetrag, das Spenderkonto (mit der neuen IBAN/BIC) und zu welchem Datum wir die Spende per Lastschrift einziehen werden.
    Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. Diese Vorabinformation muss dem/der Spender*in rechtzeitig vor Fälligkeit zugesandt werden, damit er/sie sich auf die Kontobelastung einstellen und für entsprechende Deckung sorgen kann.
  • Außerdem nennen wir Ihnen unsere Gläubigeridentifikationsnummer (DE06UFL00000473221) und die sog. Mandatsreferenznummer (zur eindeutigen Identifikation des Lastschriftmandats). Diese finden Sie dann auch bei jeder Abbuchung auf Ihrem Kontoauszug.
  • Selbstverständlich schicken wir unseren regelmäßigen Spender*innen weiterhin eine Spendenquittung zu Beginn des Folgejahres zu.

Spendeninformationen

Rund um eine Spende ergeben sich auch immer wieder Fragen. Insbesondere, wenn es die erste Spende an die UNO-Flüchtlingshilfe ist. Im Folgenden haben wir ein paar Informationen zusammengetragen, die für Sie hilfreich sein können:

Wie kann ich für die UNO-Flüchtlingshilfe spenden?

Mit Ihrer Spende helfen wir Flüchtlingen in aller Welt, damit sie ein menschenwürdiges Leben führen und ihr Schicksal wieder selbst in die Hand nehmen können.

  • Spenden per Einzugsermächtigung
    Der kostengünstigste und schnellste Weg. Wir können Ihre Spende umgehend einsetzen.

    Zum Spendenformular
     
  • Spenden per Überweisung
    Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung folgendes Spendenkonto an:

    UNO-Flüchtlingshilfe
    Sparkasse KölnBonn
    IBAN: DE78 3705 0198 0020 0088 50
    BIC: COLSDE33

    Gerne übersenden wir Ihnen auch ein vorgefertigtes Überweisungsformular, das Sie bei Ihrer Bank abgeben können. Schicken Sie uns dazu einfach eine E-Mail.
     
  • Spenden per Kreditkarte
    Sie möchten per Kreditkarte spenden? Auch das ist kein Problem. Bedenken Sie jedoch bitte, dass pro Transaktion ein kleiner Prozentsatz an das Kreditkarteninstitut abgeführt werden muss.

    Zum Spendenformular
     
  • Spenden per Paypal
    In unserem Spendenformular können Sie auch per PayPal einfach, sicher und schnell spenden. Sie benötigen nur Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort.

Welchen Vorteil bieten Spenden ohne Zweckbindung?

Viele Spender*innen versehen ihre Spende mit einem Stichwort, um so sicherzustellen, dass das Geld in ein bestimmtes Projekt fließt.

Doch was bedeuten diese Stichworte für die UNO-Flüchtlingshilfe?
Spenden mit Stichwort verpflichten uns, dieses Geld ausschließlich für den angegebenen Zweck zu verwenden. Dies ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine moralische Verpflichtung.

Problematisch wird es allerdings, wenn unsere Projekte schon ausreichend finanziert sind oder wir noch nicht absehen können, welche Summe benötigt wird.

Welchen Vorteil bieten Spenden ohne Zweckbindung?
Freie Spenden ermöglichen es uns, dort zu helfen, wo es am Nötigsten ist.

Was passiert mit zweckgebundenen Spenden, die die UNO-Flüchtlingshilfe nicht verwenden kann?
Wir nehmen Kontakt mit den Spender*innen auf und bitten darum, die Spende für andere Projekte freizugeben. Sollte er/sie damit nicht einverstanden sein, überweisen wir die geleistete Spende zurück. Administrativ ist dieses Vorgehen recht aufwendig. Daher bitten wir unsere Spender*innen, uns möglichst freie Spenden zukommen zu lassen.

Sind Spenden an die UNO-Flüchtlingshilfe steuerlich absetzbar?

Spenden vermindern das zu versteuernde Einkommen.

Die UNO-Flüchtlingshilfe e.V. ist als gemeinnützig anerkannt, so dass Sie bis zu 20 Prozent Ihres zu versteuernden Einkommens beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend machen können.

Erhalte ich für meine Spende an die UNO-Flüchtlingshilfe eine Spendenbescheinigung?

Bei einem Betrag bis zu 300 Euro gilt der Einzahlungsbeleg als Spendenquittung und kann beim Finanzamt eingereicht werden. Sofern uns Ihre vollständige Adresse bekannt ist, erhalten Sie jedoch automatisch im Februar des Folgejahrs eine Spendenquittung über alle getätigten Spenden. Auf Wunsch senden wir Ihnen Ihre Zuwendungsbescheinigung selbstverständlich auch früher zu.

Hinweis: Geldspenden, für die eine Spendenbescheinigung für das laufende Jahr ausgestellt werden soll, müssen spätestens am 31.12. unserem Konto gutgeschrieben sein. Für Geldspenden, die nach dem 31.12. bei uns eingehen, kann eine Spendenbescheinigung erst für das darauffolgende Jahr ausgestellt werden.

Warum sind regelmäßige Spenden so wertvoll?

Regelmäßige Spenden tragen dazu bei, dass wir unsere Projekte langfristig planen und Flüchtlingen dauerhafte Hilfe zukommen lassen können.

Eine regelmäßige Spende - egal, ob monatlich, quartalsweise oder jährlich - ist selbstverständlich jederzeit kündbar.

Ist die UNO-Flüchtlingshilfe durch das DZI-Spendensiegel ausgezeichnet?

Das DZI-Spendensiegel ist ein Gütezeichen für gemeinnützige deutsche Organisationen, die überregional um Spenden werben. Es wird vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen in Berlin auf Antrag der jeweiligen Organisation vergeben.

Mehr zum DZI-Spendensiegel

Wie kann ich meine regelmäßige Spende kündigen?

Schade, dass Sie uns verlassen wollen - Ihre Spende ist unheimlich wertvoll für uns. Aber natürlich können Sie jederzeit, ohne Kündigungsfristen oder Kosten ihre regelmäßige Spende bei uns kündigen. Mehr dazu erfahren Sie hier:

Dauerspende kündigen

Spenderservice

Haben Sie nicht gefunden, wonach Sie suchen oder
haben Sie Fragen zu Ihrer Spende, wollen Ihre Daten bei uns ändern oder vermissen Ihre Spendenbescheinigung?
Unser Spenderservice-Team hilft Ihnen gerne weiter:

Tel: (0228) 90 90 86-00 / Fax: (0228) 90 90 86-01

E-Mail: spenderbetreuung@spam.uno-fluechtlingshilfe.de

 

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