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Presse

13. September: Internationaler Tag des Testaments

Nachlässe für Menschen auf der Flucht

Anlässlich des Internationales Tags des Testaments (13. Sept.) macht die UNO-Flüchtlingshilfe auf die Möglichkeit einer Erbschaft für den guten Zweck aufmerksam. Der Hintergrund: Viele Menschen möchten ihren Nachlass oder einen Teil davon gemeinnützigen Organisationen hinterlassen, um Gutes zu bewirken und damit in Erinnerung zu bleiben.

Viele Erblasser wissen aber nicht, dass ein Testament oder ein Erbvertrag dafür notwendig ist. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt Blutsverwandte, Ehepartner und den Staat. Nur ein Testament oder ein Erbvertrag ermöglichen individuelle Gestaltungsfreiheit.

„Die UNO-Flüchtlingshilfe verfügt über 40 Jahre Erfahrung. Mehr als 150 Erbschaften und Vermächtnisse schenkten bereits tausenden Flüchtlingen Hilfe. Das ist ein Weg, wie Hilfe auch über das eigene Leben hinauswirkt“, sagt Peter Ruhenstroth-Bauer, Geschäftsführer der UNO-Flüchtlingshilfe.

Die Gelder aus Erbschaften und Spenden retten Leben und kommen direkt hilfsbedürftigen Flüchtlingen in Krisenregionen zugute. Zum Beispiel in Syrien, in der stark zerstörten syrischen Stadt Suran. Unsere Unterstützerin Ingrid Kampschulte, die als Archäologin enge Kontakte nach Syrien pflegte, hinterließ uns ihr Hab und Gut, um syrischen Flüchtlingen zu helfen. Dort baute das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) eine Großbäckerei, die 100.000 Menschen mit Brot und die Arbeiter mit Einkommen versorgt. Ein wichtiger Schritt in Richtung Wiederaufbau und ein Stück Alltagsnormalität.

„Viele Menschen wissen nicht genau, was für diese konkrete Hilfe im Testament stehen muss, und dass gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftsteuer befreit sind. Nachlässe können dadurch komplett für den guten Zweck eingesetzt werden“, erklärt Monika Willich, Nachlassexpertin der UNO-Flüchtlingshilfe.

Service der UNO-Flüchtlingshilfe
Für Fragen rund um das Thema „Erbschaften für den guten Zweck“ sowie für Informationen steht die UNO-Flüchtlingshilfe zur Verfügung - und bietet außerdem kostenfrei die Infobroschüre „In guten Händen“ und einen Online-Vortrag zur Testamentsgestaltung an:„In drei Schritten zum guten Testament“am: 24.09.2020 um 17:00 Uhr - mit: Dr. Cornelia Rump, Fachanwältin für Erbrecht

Anmeldung zum Online-Vortrag und Bestellung der Broschüre unter: www.uno-fluechtlingshilfe.de/testament/ oder unter willich@uno-fluechtlingshilfe.de

Pressestelle
Dietmar Kappe
Tel: 0228-90 90 86-41
kappe@uno-fluechtlingshilfe.de

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