Vorurteile gegen Flüchtlinge auf dem Prüfstand
Seit über drei Jahrzehnten arbeite ich mit Flüchtlingen. Aber in diesen drei Jahrzehnten habe ich noch nie einen solchen Zynismus gesehen, ein solches Gift in der Sprache der Politik, in den Medien, in den sozialen Medien, sogar in alltäglichen Gesprächen, wie heute.
Filippo Grandi, ehemaliger UN-Hochkommissar für Flüchtlinge
Vorurteile halten sich hartnäckig, vergiften das politische Klima und verhindern eine sachliche Diskussion über Flucht und Vertreibung. Für Flüchtlinge erschweren sie so das Ankommen und für Menschen sowie Organisationen, die Unterstützung leisten möchten, stellen sie zusätzliche Hindernisse dar. Doch halten diese Vorurteile einem Faktencheck wirklich stand?
Vorurteile: Wie sie entstehen & was wir dagegen tun können
Die UNO-Flüchtlingshilfe hat einige der verbreitetsten Vorurteile untersucht und auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Lesen Sie hier den Faktencheck!
„Europa nimmt die meisten Flüchtlinge auf.“
Die Aussage ist falsch. Während Europa oft als Hauptziel wahrgenommen wird, zeigt die Realität eine andere Perspektive: 73 Prozent der Geflüchteten finden Schutz in ärmeren Ländern, die selbst mit Armut und Konflikten kämpfen. Die Flucht nach Europa ist für viele zu riskant oder unmöglich, was den Irrglauben widerlegt, dass Europa die Hauptlast trägt.
Bis Ende 2024 waren weltweit rund 123 Millionen Menschen auf der Flucht. Die allermeisten Schutzsuchenden bleiben in ihren Heimatländern oder werden von Ländern in Afrika oder Asien aufgenommen.
Niemand flieht ohne Grund und den meisten Menschen fällt es nicht leicht, ihre Heimat zu verlassen. Der Weg nach Europa ist außerdem beschwerlich: Über gefährliche Routen führt er Menschen in die Hände von Schlepper*innen und Menschenhändler*innen. Nicht jede*r kann und möchte diesen Weg antreten. Das spiegelt sich auch in den Zahlen wider: Von 123 Millionen Schutzsuchenden sind mehr als 73,5 Millionen als Binnenvertriebene innerhalb ihrer Heimatländer auf der Flucht. Insgesamt 67 Prozent der Flüchtlinge fliehen ins unmittelbare Nachbarland.
Der Irrglaube, Europa nähme die meisten Flüchtlinge auf, beruht auf einer verengten, auf Europa zentrierten Sichtweise: 19 Prozent aller Flüchtlinge lebt in den ärmsten Ländern der Welt, die oft zusätzlich mit politischen Spannungen oder gar bewaffneten Konflikten zu kämpfen haben. Insgesamt werden 73 Prozent aller Flüchtlinge von diesen und anderen sogenannten Entwicklungsländern aufgenommen. Keines davon ist Mitglied der EU.
Quelle:
„Wir in Deutschland können doch nicht alle aufnehmen!“
Das tun wir auch nicht. Die meisten Flüchtlinge leben nicht in reicheren Ländern wie Deutschland, sondern in Staaten, die selbst unter großen wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen stehen.
Die Länder, die die meisten Flüchtlinge aufgenommen haben, sind der Iran (3,8 Mio.) und die Türkei (3,3 Mio.), gefolgt von Kolumbien (2,9 Mio.) und Deutschland (2,6 Mio.). Durch den Krieg in der Ukraine haben bis Anfang 2025 zudem rund 1,2 Millionen Menschen aus dem Krisengebiet vorübergehenden Schutz in Deutschland beantragt. Das erhöht zwar die Gesamtzahl der Flüchtlinge im Land – betrachtet man diese allerdings im Verhältnis zur Einwohner*innenzahl und der wirtschaftlichen und politischen Lage anderer Aufnahmeländer, ergibt sich ein komplexeres Bild.
Das wird zum Beispiel im Libanon deutlich. Das kleine Land mit seinen sechs Millionen Einwohner*innen hatte Ende 2023 über 1,5 Millionen Schutzsuchende aufgenommen. Im Libanon ist heute jede*r sechste Einwohner*in ein Flüchtling. Um ein solches Verhältnis zu erreichen, müsste Deutschland etwa 14 Millionen Menschen aufnehmen.
21 Prozent aller Flüchtlinge haben in Ländern Schutz gefunden, die durch die Aufnahme Schutzsuchender viel stärker herausgefordert werden als reiche Länder wie Deutschland.
Quellen:
UNHCR (2024): Global Trends report 2023.
UNHCR (2025): Ukraine Data Portal.
UNHCR (2024): Lebanon - Needs at a glance 2024.
„Flüchtlinge nehmen den Deutschen die Arbeitsplätze weg."
Diese pauschale Behauptung ist falsch. Studien zeigen: Geflüchtete nehmen deutschen Arbeitnehmer*innen nicht systematisch Arbeitsplätze weg.
Arbeitsplätze sind keine feste Menge, die einfach „aufgeteilt“ wird. Wenn mehr Menschen arbeiten, kann auch die Wirtschaft wachsen und neue Jobs entstehen. Ob Menschen tatsächlich miteinander um Stellen konkurrieren, hängt zudem stark von Branche, Region, Qualifikation und Berufserfahrung ab.
Der Einstieg in den Arbeitsmarkt erfolgt für Geflüchtete häufig schrittweise. Sprachbarrieren, lange Verfahren, fehlende Anerkennung von Abschlüssen oder unterbrochene Bildungs- und Berufswege erschweren den Zugang. Viele arbeiten deshalb zunächst in Einstiegsjobs oder unterhalb ihrer eigentlichen Qualifikation.
Aktuelle Analysen zeigen, dass Migration insgesamt keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigungschancen der einheimischen Bevölkerung hat. Mögliche Verdrängungseffekte sind, wenn sie auftreten, sehr begrenzt und betreffen eher einzelne Gruppen mit sehr ähnlichen Qualifikationen.
Hinzu kommt, dass der deutsche Arbeitsmarkt in einigen Branchen seit Jahren unter einem erheblichen Fachkräftemangel leidet. Geflüchtete können dazu beitragen, offene Stellen zu besetzen – sie wirken also eher ergänzend als verdrängend. Entscheidend ist, dass Hürden abgebaut werden, etwa durch Sprachkurse, schnellere Anerkennung von Qualifikationen, faire Arbeitsbedingungen und besseren Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung.
Quellen:
Fluchtforschung.net (2024): Fluchtforschung gegen Mythen #9.
Mediendienst Integration (2024/2025): Migration – Beitrag zum Staatshaushalt (Werding-Expertise).
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (2023): IAB-Kurzbericht.
Die Bundesregierung (2024): Fakten zur Migrationspolitik der Bundesregierung.
Institut der deutschen Wirtschaft (2024): Fachkräftemangel: Wirtschaft verliert 49 Milliarden Euro.
Arbeitsagentur (2024): Merkblatt zu Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland.
„Flüchtlinge nehmen den Deutschen den Wohnraum weg."
Diese Aussage ist irreführend. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland resultiert hauptsächlich aus jahrelangem Rückgang des sozialen Wohnungsbaus und steigenden Baukosten. Zwar erhöht Zuwanderung die Nachfrage nach Wohnungen, doch Flüchtlinge sind nicht die Hauptursache für die Wohnungsnot.
Der Wohnraummangel in Deutschland ist ein vielschichtiges Problem, das nicht allein auf die Aufnahme von Flüchtlingen zurückzuführen ist. Seit den 1990er-Jahren ist ein kontinuierlicher Rückgang des Bestands an Sozialwohnungen zu verzeichnen. 2022 gab es in Deutschland nur noch etwa 1,09 Millionen Sozialwohnungen, was einem Rückgang von etwa 41.000 Wohnungen im Vergleich zu 2020 entspricht.
Die Zuwanderung, einschließlich der Aufnahme von Flüchtlingen, erhöht zwar die Nachfrage nach Wohnraum, ist jedoch nicht der Hauptgrund für die bestehende Wohnungsnot. Vielmehr verstärkt sie ein bereits bestehendes Problem, das durch unzureichende Investitionen in den sozialen Wohnungsbau und steigende Baukosten verursacht wurde.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass viele Flüchtlinge zunächst in Gemeinschaftsunterkünften oder speziellen Einrichtungen untergebracht werden und somit nicht unmittelbar auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt konkurrieren. Nach acht Jahren lebt jeder vierte Flüchtling noch immer in einer Gemeinschaftsunterkunft, da sie keine eigene Wohnung gefunden haben, wie eine Umfrage des Mediendienst Integration zeigt.
Quellen:
Tagesschau (2023): “Zahl der Sozialwohnungen sinkt weiter”.
Deutschlandfunk (2023): “Warum viel zu wenig Sozialwohnungen gebaut werden”.
Mediendienst Integration (2023): Unterbringung und Versorgung.
„Flüchtlinge wollen sich nicht integrieren."
Diese Aussage ist nicht zutreffend. Studien zeigen, dass viele Geflüchtete in Deutschland ein großes Interesse daran haben, sich zu integrieren – insbesondere durch Sprache, Bildung und Arbeit.
Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) belegen, dass ein erheblicher Teil der Geflüchteten an Sprachkursen teilnimmt und aktiv versucht, Deutsch zu lernen. Sprache gilt als eine der wichtigsten Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe und Arbeitsmarktintegration. Gleichzeitig zeigen Studien, dass die Anforderungen der Sprachprüfungen hoch sind und der Lernaufwand – etwa für Menschen mit Familienverantwortung – eine große Herausforderung darstellen kann.
Auch mit Blick auf den Arbeitsmarkt wird deutlich, dass Geflüchtete nicht passiv bleiben, sondern darauf abzielen, sich eine eigenständige Existenz aufzubauen. Die Erwerbstätigkeit steigt mit der Aufenthaltsdauer deutlich an, was zeigt, dass Integration ein langfristiger Prozess ist, der Zeit braucht.
Aktuelle Forschung unterstreicht zudem, dass Geflüchtete gezielt Länder mit guten Arbeitsmöglichkeiten wählen. Arbeitschancen sind dabei deutlich wichtiger als staatliche Leistungen. Das zeigt, dass viele Geflüchtete von Anfang an das Ziel haben, zu arbeiten und sich wirtschaftlich zu integrieren.
Gleichzeitig ist Integration kein einseitiger Prozess. Geflüchtete leben häufig unter schwierigen Bedingungen, und strukturelle Hürden wie Sprachbarrieren, bürokratische Verfahren oder fehlende Anerkennung von Abschlüssen können den Integrationsprozess verlangsamen. Dass Integration nicht immer reibungslos verläuft, bedeutet daher nicht, dass es an Bereitschaft fehlt, sondern verweist auf die Herausforderungen, die damit verbunden sind.
Quellen:
Fluchtforschung.net (2024): Fluchtforschung gegen Mythen #9.
Workeer (2024/2025): Neue Umfrage: Sprache ist größte Hürde für internationale Fachkräfte.
ifo Institut (2025): Für Geflüchtete aus der Ukraine sind Arbeitsmöglichkeiten wichtiger als Sozialleistungen.
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (2024): IAB-Kurzbericht.
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (2023): IAB-Kurzbericht.
„Flüchtlinge kommen nur, um vom deutschen Sozialstaat zu profitieren und kriegen mehr als Deutsche!“
Das Gegenteil ist der Fall: Asylsuchende erhalten weniger staatliche Unterstützung als deutsche Bürger*innen. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind geringer als das Bürgergeld und decken nur Grundbedürfnisse.
Während der Regelbedarf beim Bürgergeld für Alleinstehende aktuell bei 563 Euro liegt, erhalten Asylsuchende – solange über ihren Antrag noch nicht entschieden ist – geringere Leistungen. Für Alleinstehende liegen diese aktuell bei rund 441 Euro monatlich, wobei ein Teil der Leistungen häufig als Sachleistungen wie Unterkunft, Verpflegung oder Kleidung erbracht wird.
In Erstaufnahmeeinrichtungen werden viele Grundbedürfnisse direkt durch Sachleistungen gedeckt. Ergänzend wird ein begrenztes Taschengeld ausgezahlt. Insgesamt liegt das verfügbare Einkommen damit unter dem Niveau der Grundsicherung für deutsche Staatsangehörige. Auch die medizinische Versorgung ist zunächst eingeschränkt.
Anerkannte Geflüchtete haben bei Bedürftigkeit die gleichen Ansprüche auf Sozialleistungen wie deutsche Staatsangehörige – nicht mehr und nicht weniger.
Zudem zeigen aktuelle Studien, dass die Annahme, Menschen würden wegen hoher Sozialleistungen nach Deutschland kommen, nicht haltbar ist. Eine Studie des ifo Instituts (2025) belegt, dass für Geflüchtete Arbeitsmöglichkeiten und Löhne deutlich wichtiger sind als Sozialleistungen. Auch internationale Forschung zeigt, dass Faktoren wie Sicherheit, politische Stabilität und wirtschaftliche Perspektiven eine entscheidende Rolle bei Flucht- und Migrationsentscheidungen spielen.
Ein Blick auf die Herkunftsländer bestätigt das: Die meisten Geflüchteten kommen aus Regionen, die von Krieg, Gewalt oder Verfolgung geprägt sind. Ihr zentrales Ziel ist Sicherheit – nicht der Bezug von Sozialleistungen.
Gleichzeitig zeigt sich, dass viele Geflüchtete langfristig nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen bleiben. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer steigt die Erwerbstätigkeit deutlich an. Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigen, dass ein großer Teil der Geflüchteten nach einigen Jahren arbeitet und damit selbst zum Lebensunterhalt beiträgt.
Quellen:
ifo Institut (2025): Für Geflüchtete aus der Ukraine sind Arbeitsmöglichkeiten wichtiger als Sozialleistungen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2025): Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2025): Neue Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung (2023): Migration und Sozialstaat: Wanderungsmodelle, fiskalische Effekte, Akzeptanz und institutionelle Anpassungsfähigkeit.
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (2024): Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten.
„Flüchtlinge kosten zu viel Geld!"
Menschen zu helfen, die vor bewaffneten Konflikten und Verfolgung fliehen, ist eine humanitäre und völkerrechtliche Verpflichtung, keine Frage des Profits. Als größte Volkswirtschaft Europas trägt Deutschland damit Verantwortung für eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit.
Der Flüchtlingsschutz ist unter anderem in der Genfer Flüchtlingskonvention und im Grundrecht auf Asyl festgelegt. Außerdem gibt es in Deutschland das Asylbewerberleistungsgesetz, das festlegt, welche Unterstützungsleistungen hilfsbedürftige Schutzsuchende erhalten können. Es geht beim Flüchtlingsschutz also um die Umsetzung rechtlich bindender Verpflichtungen – nicht um eine Kosten-Nutzen-Frage.
2024 verwendete die deutsche Bundesregierung rund 28 Milliarden Euro für sogenannte flüchtlingsbezogene Ausgaben. Darin enthalten waren ca. 8 Milliarden Euro zur Fluchtursachenbekämpfung in den Herkunftsländern und etwa 19,8 Milliarden Euro zur Entlastungen von Ländern und Kommunen.
Als eines der wohlhabendsten Länder der Welt, nimmt Deutschland hier nicht zuletzt seine internationale Verantwortung wahr.
Quellen:
Die Genfer Flüchtlingskonvention.
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Art. 16a.
Statista (2024): Bruttoinlandsprodukt (BIP) in den Mitgliedstaaten der EU im Jahr 2023.
„Flüchtlinge sind kriminell.“
Straftaten hängen oft mit Alter, Geschlecht, sozialen Bedingungen und Perspektivlosigkeit zusammen, nicht mit Herkunft. Verzerrungen in der Wahrnehmung und Kriminalstatistik verstärken Vorurteile, während bessere Integration und Chancengleichheit Kriminalität verringern können.
Im Jahr 2025 wurden in Deutschland 2.054.855 Tatverdächtige (5,9 % weniger als 2024) erfasst, darunter 297.401 Zuwander*innen (22,5 % weniger als 2024). Das sind 14,5 Prozent (17,6 % in 2024) aller Tatverdächtigen. Zieht man jedoch die Tatverdächtigen im Bereich ausländerrechtliche Verstöße (wie etwa illegale Einreise oder Aufenthalt) ab, liegt der Anteil an Zuwander*innen an der Allgemeinkriminalität bei nur noch bei 8,2 Prozent (8,8 % in 2024). Diese Zahlen sind immer in ihrem gesellschaftlichen Kontext zu sehen, denn ob jemand straffällig wird, hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab.
Werden im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Kriminalität Zahlen genannt, so stammen sie in der Regel aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die PKS erhebt den Anteil sogenannter Zuwander*innen an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen bei Straftaten. In die Kategorie „Zuwander*innen“ fallen jedoch nicht nur anerkannte Flüchtlinge, sondern alle Schutzberechtigten, außerdem Geduldete und sich unerlaubt in Deutschland aufhaltende Menschen. Da nicht nach Aufenthaltsstatus differenziert wird, gibt es so gut wie keine Angaben zur Anzahl tatverdächtiger Flüchtlinge. Eine Ausnahme ist das Jahr 2017, in dem der Anteil anerkannter Flüchtlinge und sonstiger Schutzberechtigter gesondert erhoben wurde. In diesem Jahr stellten sie 0,5 Prozent aller Tatverdächtigen dar und waren damit im Vergleich zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung unterrepräsentiert.
Straftaten, die von Zuwander*innen verübt werden, sind durch ein Zusammenspiel mehrerer Faktoren bedingt. Die Forschung zeigt, dass insbesondere Armut und mangelnde Bildungsteilhabe kriminalitätsfördernd sind. Die Herkunft spielt keine Rolle, wenn diese Faktoren berücksichtigt werden. Zuwander*innen sind jedoch überproportional von Armut und mangelnder Bildung betroffen. Es bedarf also besserer Integrationsmöglichkeiten und der Bekämpfung von Benachteiligungen von Kindern mit Migrationshintergrund in Schulen.
Zudem spielen vor allem konkrete Lebenslagen und die Bleibeperspektive eine wichtige Rolle. Geduldete und sich unerlaubt in Deutschland aufhaltende Zugewanderte werden statistisch gesehen häufiger zu Straftäter*innen, weil sie unter der Unsicherheit und Perspektivlosigkeit leiden, die ihre Situation mit sich bringt. Auch schwere soziale Lebensbedingungen, wie sie etwa durch die Unterbringung unterschiedlicher ethnischer Gruppen in Massenunterkünften entstehen, können gewalttätige und andere strafbare Verhaltensweisen begünstigen. Eine Aufenthaltsberechtigung und die damit einhergehende Arbeitserlaubnis hingegen bedeuten die Chance auf eine planbare, selbstbestimmte Zukunft, die niemand leichtfertig aufs Spiel setzt.
Darüber hinaus ist die Gruppe der Zuwanderer*innen anders zusammengesetzt als die deutsche Gesamtbevölkerung und weist einen wesentlich höheren Anteil junger Männer auf. Männer zwischen 14 und 30 Jahren gelten als besonders risikobereit und sind bei Gewaltdelikten überrepräsentiert, und zwar unabhängig von ihrer Herkunft.
Zuletzt stellt das Anzeigeverhalten einen nicht zu unterschätzenden Verzerrungsfaktor dar. Es ist davon auszugehen, dass Straftaten mindestens doppelt so häufig zur Anzeige gebracht werden, wenn sie von Menschen begangen werden, die als fremd wahrgenommen werden. Zusätzlich ist bei ausländisch aussenden Personen von einer höheren Kontrolldichte durch die Polizei auszugehen. In der Kriminalstatistik erhalten so auch Flüchtlinge eine viel höhere Sichtbarkeit, die ihrerseits dazu missbraucht werden kann, ausländerfeindliche Ressentiments und Ängste zu schüren.
Quellen:
Bundeskriminalamt (2026): Polizeiliche Kriminalstatistik 2025
Mediendienst Integration (2026): Begehen Ausländer öfter Straftaten als Deutsche?
Mediendienst Integration (2026): Rassismus in der Polizei und Racial Profiling
ifo Institut (2025): Steigert Migration die Kriminalität? Ein datenbasierter Blick
Bundeskriminalamt (2025): Polizeiliche Kriminalstatistik 2024.
Bundeskriminalamt (2024): Kriminalität im Kontext von Zuwanderung. Bundeslagebild 2023.
Bundeskriminalamt (2018): Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2017.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) (2024): Das Bundesamt in Zahlen 2023.
Pfeiffer, Christian; Baier, Dirk; Kliem, Sören (2018): Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland. Schwerpunkte: Jugendliche und Flüchtlinge als Täter und Opfer.
Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) (2020): Migration und Kriminalität – Erfahrungen und neuere Entwicklungen.
Destatis (2024): Armutsgefährdungsquote in Deutschland nach Migrationshintergrund und Staatsangehörigkeit im Jahr 2023.
Mediendienst Integration (2024): Die wichtigsten Fragen zur Ausländerkriminalität.
Die Macht der Wörter
Wie wir über Flüchtlinge sprechen, was wir über sie lesen oder hören, beeinflusst unmittelbar, wie wir von ihnen denken. Sprache prägt unsere politische Realität und beeinflusst unser Handeln. Sprache ist mächtig. Dies gilt besonders für den Flüchtlingsdiskurs. Hier werden immer wieder Begriffe verwendet, die häufig mehr über den aussagen, der sie verwendet, als über die Menschen, die sie bezeichnen.
Spricht man von „Flüchtlingen“ oder „Geflüchteten“?
Um auszudrücken, dass Flüchtlinge weit mehr sind als Menschen mit einer Fluchterfahrung, bevorzugen manche die Formulierung „Geflüchtete“. Damit möchten sie auch die häufig negativ konnotierte Wortendung „-ling“, wie etwa in „Feigling“, umgehen.
Die UNO-Flüchtlingshilfe trägt den Flüchtlingsbegriff in ihrem Namen. Und das aus gutem Grund, denn er hat eine juristisch wichtige Bedeutung: Er bezeichnet Personen, die verbürgte und unabdingbare Rechte haben – insbesondere das Recht auf Schutz, wenn sie vor Krieg, Gewalt und Verfolgung aus ihrer Heimat fliehen müssen. Neben der rechtlichen hat die Bezeichnung auch eine tragende historische Bedeutung, markiert die Verständigung von 149 Staaten auf die Genfer Flüchtlingskonvention doch eine der größten Leistungen internationaler Kooperation. Nicht zuletzt deshalb hat sich der Flüchtlingsbegriff bei Engagierten in der Flüchtlingsarbeit etabliert – auch in klarer Abgrenzung zur abwertenden Bezeichnung „Asylant“.
Die juristische Definition des Flüchtlingsbegriffs deckt allerdings die Lebenswirklichkeit vieler Menschen auf der Flucht nicht im vollem Maße ab: Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen und die UNO-Flüchtlingshilfe als dessen deutscher Partner setzen sich ebenso für den Schutz von Binnenvertrieben und Staatenlosen ein. Auch deshalb verwenden wir neben dem Begriff „Flüchtlinge“ Alternativen wie „Geflüchtete“, „Schutzsuchende“ oder „Menschen auf der Flucht“ synonym.
Warum ist „Asylant“ ein Unwort?
Das bloße Nomen „Asylant“ bezeichnet nach der Definitiondes Dudens eine Person, die Asyl sucht. Erst in den 1980er Jahren erfuhr der Begriff eine negative Konnotation, als durch den Militärputsch in der Türkei die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland stark anstieg.
Sprachwissenschaftlich betrachtet, entsteht die negative Wahrnehmung durch die Endung –ant, wie sie sich bei anderen negativ besetzten Begriffen wie Denunziant oder Querulant wiederfindet. Das Wort „Asylant“ stigmatisiert und steht für eine Person, die aus zweifelhaften Gründen Asyl sucht und das Grundgesetz ausnutzen will.
Was ist am Begriff „Flüchtlingswelle“ problematisch?
In Bezug zu Flüchtlingen fungiert die „Welle“ als Gewässer-Metapher. Unter Berücksichtigung der restlichen Satzkonstruktion bzw. Satzbestandteile, in der der Begriff Verwendung findet, wird ein Bild von Flüchtlingen als Naturgewalt gezeichnet. In Zusammenhang mit Verben wie „anschwemmen“, „anspülen“, „überrollen“, die ebenfalls Bestandteile einer Wasser-Metaphorik sind, kann sprachlich ein Bedrohungsszenario konstruiert werden.
Wie wird der Begriff „Flüchtlingskrise“ verwendet?
Der Begriff „Flüchtling“ wird nach der Genfer Flüchtlingskonvention 1951 definiert. Zusammenfassend handelt es sich um eine Person, die sich aus der begründeten "Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung" außerhalb des Landes befindet.
Der zweite Teil des Wortes, die „Krise“, beschreibt eine schwierige bzw. kritische Situation und/oder Zeitraum, die/der mit einer Gefährdung einhergeht.
Setzt man diese beiden Nomina nun zu „Flüchtlingskrise“ zusammen, so resultiert daraus eine sprachlich konstruierte Gefährdung in Verbindung zu Menschen auf der Flucht. Die Kausalität bzw. die Gleichsetzung damit, dass Flüchtlinge eine (unbestimmte) Gefährdung für jemanden bzw. eine spezifische Gruppe von Menschen darstellen, entsteht jedoch erst durch den Kontext im politischen, gesellschaftlichen und medialen Diskurs. Ohne ein solches mediales Framing könnten sich auch die Flüchtlinge in einer Krise befinden; folglich in einer schwierigen Situation, in der sie selbst einer Gefährdung ausgesetzt sind.
Der Begriff gewann 2015 in den deutschen Medien und im Berliner Politikbetrieb im Rahmen der erhöhten Zuwanderung nach Europa bzw. in die EU an Popularität.
Was suggeriert der Begriff "Obergrenze für Flüchtlinge“?
Im medialen Diskurs zu Flüchtlingen und in der politischen Debatte um ihre Verteilung in Deutschland, forderten manche Politiker*innen eine sogenannte „Obergrenze“ hinsichtlich der Anzahl der Flüchtlinge, denen man die Aufnahme gewährt. Von politischen Gruppen oder Parteien kann dieser Betriff instrumentalisiert werden, um Ängste oder Vorurteile gegenüber Flüchtlingen zu schüren. Mit der Forderung nach einer Obergrenze kann die Annahme einhergehen, dass ein Staat (Deutschland) ansonsten nicht mehr „Herr der Lage“ sei bzw. ein Zustand der Kontrolllosigkeit eintrete.
Mit dem Begriff der „Obergrenze“ kann der Eindruck erweckt werden, dass Flüchtlinge in Zahlen begrenzt werden könnten, unabhängig von ihrer Notlage, humanitären Bedürfnissen oder unvorhergesehener Entwicklungen. Da die Gewährung des Flüchtlingsstatus jedoch mit völkerrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie unserer Verfassung, Menschen Schutz zu gewähren, die vor Verfolgung fliehen, einhergehen, kann es eine derartige Obergrenze nicht geben.
Gibt es einen Unterschied zwischen „Rückführung“ und „Abschiebung“?
Laut dem Bundesinnenministerium stellt die „Rückführung“ neben der „Rückkehr“ eines der beiden rechtstaatlichen Instrumente dar, um ausreisepflichtige Personen außer Landes zu bringen.
Während die „Rückkehr“ auf die Freiwilligkeit abzielt, wird die „Rückführung“ zwangsweise durchgeführt. Juristisch gesehen, bedeuten „Rückführung“ und „Abschiebung“ dasselbe. Im Vergleich zu „Abschiebung“ klingt „Rückführung“ jedoch wie ein Euphemismus, da jemanden (oder etwas) zurückführen stärker mit „Sicherheit“, „regelgeleitetem Vorgehen“ sowie „Gesetzeskonformität“ assoziiert wird.