UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung
Weltweit sind Millionen von Menschen auf der Flucht vor Verfolgung, Gewalt und Krisen. Die UNO-Flüchtlingshilfe setzt sich dafür ein, geflüchteten Menschen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und ihnen die Chance zu geben, ihre Zukunft selbst in die Hand zu nehmen.
Um dieses Engagement langfristig abzusichern, wurde im Jahr 2004 die UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung gegründet.
Das Besondere an einer Stiftung: Das Stiftungsvermögen bleibt dauerhaft erhalten, während die Erträge Jahr für Jahr in die Arbeit für geflüchtete Menschen fließen. So wirkt Hilfe nicht nur im Moment, sondern nachhaltig und verlässlich – heute und in Zukunft.
Zustiftungen erhöhen das Stiftungskapital. Sie werden – anders als Spenden – nicht zeitnah verwendet, sondern stärken dauerhaft die Ertragsbasis der Stiftung. Auf diese Weise helfen Zustiftungen doppelt: sofort und langfristig.
Als Stifterin oder Stifter erhalten Sie regelmäßig Einblick in die Arbeit der Stiftung. Der jährliche Tätigkeitsbericht informiert transparent über geförderte Projekte, erzielte Wirkungen sowie die Verwendung der Erträge.
Stiften lohnt sich – auch steuerlich
Als gemeinnützige Stiftung bietet die UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung attraktive steuerliche Vorteile:
- Volle Wirkung Ihrer Zustiftung: keine steuerlichen Abzüge für die Stiftungsarbeit
- Steuerlich wirksame Zustiftungen: bis zu 1 Mio. Euro innerhalb von zehn Jahren als Sonderausgaben absetzbar (für Ehepartner jeweils separat)
- Vorteile bei Erbschaft und Schenkung: Steuerbefreiung bei Übertragung auf eine gemeinnützige Stiftung innerhalb von 24 Monaten
Was fördert die Stiftung
Die UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung ist eine reine Förderstiftung. In ihrer Satzung ist festgelegt, dass ausschließlich Projekte des Vereins UNO-Flüchtlingshilfe unterstützt werden.
Der Fokus der Stiftung liegt dabei auf Projekten, die weniger öffentliche Aufmerksamkeit und damit geringere Spendeneinnahmen erhalten. Dazu zählt etwa das DAFI-Programm , das seit vielen Jahren jungen geflüchteten Erwachsenen ein Hochschulstudium ermöglicht. Auch Nothilfesituationen – zuletzt unter anderem im Sudan – wurden gefördert. Zudem unterstützt die Stiftung regelmäßig mindestens ein Projekt in Deutschland.
Ausführliche Informationen zur Tätigkeit und den Finanzen der Stiftung lesen Sie in unseren Jahresberichten:
Jahresbericht 2018/19 Jahresbericht 2020 Jahresbericht 2021 Jahresbericht 2022 Jahresbericht 2023 Jahresbericht 2024
Da die Stiftung keine eigenen Projekte durchführt, können Anträge externer Organisationen nicht bearbeitet werden. Bei Interesse an einer Förderung Ihres Projektes wenden Sie sich bitte an das Team der Projektförderung des Vereins.
Das sehe ich als, wenn man so will, als meine Verpflichtung an, mein Glück nicht nur für mich zu genießen, sondern auch zu teilen.
Kuratoriumsvorsitzender Hans-Hermann Klare über seine Erfahrungen und sein Engagement für die Stiftung der UNO-Flüchtlingshilfe.
Wege, dauerhaft zu helfen
Die Unterstützung der UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung ist auf vielen Wegen möglich. Erfahren Sie hier mehr über Ihre Möglichkeiten:
Zustiftung – einfach und wirkungsvoll
Eine Zustiftung ist der unkomplizierteste Weg sich langfristig zu engagieren. Sie stärkt das Stiftungsvermögen und schafft eine stabile Grundlage für nachhaltige Hilfe – auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Zustiftungen sind zu Lebzeiten ebenso möglich wie im Rahmen einer letztwilligen Verfügung.
Stifterdarlehen – flexibel helfen, langfristig wirken
Ein Stifterdarlehen verbindet nachhaltiges Engagement mit finanzieller Flexibilität. Sie stellen der Stiftung einen größeren Betrag zur Verfügung, behalten jedoch die Möglichkeit, diesen bei Bedarf zurückzuerhalten.
- ab 10.000 Euro möglich
- individuelle Vereinbarung von Höhe, Laufzeit und Kündigungsfrist
- Rückzahlung durch Bankbürgschaft abgesichert
- keine Kosten für Sie
Die erwirtschafteten Erträge fließen vollständig in die Arbeit der UNO-Flüchtlingshilfe. Da das Vermögen jederzeit verfügbar bleibt, ist für ein Stifterdarlehen keine steuerliche Zuwendungsbestätigung möglich.
Treuhandstiftung – eine eigene Stiftung unter sicherem Dach
Mit einer Treuhandstiftung können Sie mit einem größeren Vermögen eine eigene Stiftung unter dem Dach der UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung errichten.
- ab 250.000 Euro möglich
- keine staatliche Genehmigung erforderlich
- professionelle Verwaltung durch die Stiftung
- Mitgestaltung der inhaltlichen Ausrichtung möglich
Die UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung übernimmt Verwaltung, Anerkennung der Gemeinnützigkeit und die laufende Berichterstattung.
Mit einem Testament stiften
Ein Testament bietet die Möglichkeit, die UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung dauerhaft zu stärken – etwa durch eine Zustiftung oder die Einrichtung eines Stiftungsfonds. Auch für Erbinnen und Erben kann dies steuerlich sinnvoll sein: Wird geerbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige Stiftung übertragen, kann sich die Erbschaftsteuer entsprechend reduzieren.
Da sowohl der Verein als auch die Stiftung testamentarisch bedacht werden können, empfehlen wir eine frühzeitige persönliche Beratung. Auf Wunsch stellen wir Ihnen kostenfrei unsere Ratgeber-Broschüre zum Thema Testament zur Verfügung.
Aufbau, Struktur und Vermögensanlage
Die Organe der Stiftung sind Kuratorium und Vorstand. Alle Gremienmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Als Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen orientiert sich die Stiftung an den Grundsätzen „Guter Stiftungspraxis“.
Die Anlage des Stiftungsvermögens erfolgt nach strengen Kriterien mit Fokus auf Sicherheit und Werterhalt. Zusätzlich gelten Nachhaltigkeits- und ethische Anlagerichtlinien gemäß UNHCR-Standards. Die Vermögensverwaltung erfolgt durch das Deutsche Stiftungszentrum.
Ihr Kontakt zur UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung
Wenn Sie sich als Stifterin oder Stifter engagieren möchten oder Fragen haben, wenden Sie sich gerne persönlich an:
Angela Ott
Vorständin UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung & Beraterin Nachlässe
Stiftungskonto
Deutsche Stiftung für UNO-Flüchtlingshilfe
Sparkasse KölnBonn
IBAN DE38 3705 0198 1911 1111 91
BIC COLSDE33
Stichwort „Zustiftung“