Mit Weitblick helfen - Stiften, so geht es
Wenn Sie Menschen auf der Flucht mit Weitblick helfen möchten, bieten wir Ihnen verschiedene Wege an, sich in unserer Stiftung zu engagieren. Stiften bedeutet, dass ein Vermögen auf Ewigkeit einen bestimmten gemeinnützigen Zweck ermöglicht. Damit wirkt Stiften langfristiger und nachhaltiger als eine Spende. Zu Stiften kann für Menschen, die sich mit den Themen Erben und Vererben beschäftigen, besonders interessant sein. Für welche Form der Unterstützung Sie sich auch entscheiden: Jeder Beitrag ist wertvoll – herzlichen Dank!
Eine Zustiftung erhöht das Vermögen der Stiftung
Die Zustiftung in das Stiftungskapital ist die unbürokratischste und schnellste Möglichkeit, die UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung zu unterstützen. Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungskapital der UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung, wodurch mehr Erträge erwirtschaftet werden können. Auch in zinsschwachen Zeiten stellt eine Zustiftung eine verlässliche und nachhaltige Form der Unterstützung dar und hilft Jahr für Jahr. Die Zustiftung kann zu Lebzeiten wie auch als testamentarische Verfügung (Erbeinsetzung/Vermächtnis) getätigt werden.
Als Stifter erhalten Sie jährlich den Tätigkeitsbericht der UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung. Der Bericht informiert Sie über unsere Ausschüttungen und die von uns unterstützen Förderprojekte.
Das Stifterdarlehen – mit Zinsen Gutes bewirken
Sie möchten mit einer größeren Summe langfristig helfen, sich aber auch die Möglichkeit offenhalten, bei Bedarf den eingesetzten Betrag zurück zu erhalten? Mit einem Betrag ab 5.000 Euro ist die Errichtung eines Stifterdarlehens bei der UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung möglich. Die Aufstockung des Darlehensbetrages wie auch eine Umwandlung des Darlehens in eine Zustiftung, Treuhandstiftung oder einen Stiftungsfonds ist jederzeit möglich – zu Lebzeiten als auch durch testamentarische Verfügung.
Im Rahmen eines Darlehensvertrages zwischen Ihnen und der UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung werden Höhe, Laufzeit und Kündigungsfrist geregelt. Für Sie entstehen keine Kosten. Die Rückzahlung des Darlehens wird mit einer Bankbürgschaft abgesichert. Die erwirtschafteten Erträge fallen direkt an die Stiftung, die als gemeinnützig anerkannt und somit von der Abgeltungssteuer befreit ist. Da Sie als Darlehensgeber das Rückgriffsrecht auf Ihr Vermögen behalten, kann jedoch keine steuermindernde Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden.
Spenden werden zeitnah eingesetzt
Eine Spende an unsere Stiftung in Höhe von bis zu 20% des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte können Sie steuerlich wirksam absetzen. Sollten Sie den Betrag nicht ausnutzen, können Sie ihn auch noch in späteren Jahren geltend machen.
Der Stiftungsfonds - Hilfe für einen bestimmten Zweck
Sie möchten mit Ihrer zweckgebundenen Zustiftung in das Stiftungsvermögen langfristig und unbürokratisch ein bestimmtes Themenfeld der Flüchtlingshilfe fördern? Dann bietet sich der Stiftungsfonds an, der keine selbständige Stiftung darstellt. Der von Ihnen eingebrachte Geldbetrag mehrt das Stiftungsvermögen der UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung, wird aber separat ausgewiesen. Die erwirtschafteten Erträge fördern das von Ihnen ausgewählte, satzungsgemäße Themenfeld wie Lebensrettende Nothilfe, Schule & Ausbildung oder Rückkehr & Integration. Die Zweckbindung kann auch alle satzungsgemäßen Zwecke der UNO-Flüchtlingshilfe umfassen.
Ihrem persönlichen Engagement können Sie Ausdruck verleihen, indem Sie Ihren Stiftungsfonds benennen. Er kann zum Beispiel Ihren Namen oder den Namen eines geliebten Menschen tragen. Sie können mit Ihrem Stiftungsfonds im Freundes- und Bekanntenkreis werben und um weitere Zustiftungen bitten. Ein Stiftungsfonds ist auch dann eine passende Option, wenn das vorhandene Vermögen zu gering ist, um eine Treuhandstiftung zu gründen.
Steuerlich gesehen werden Stiftungsfonds wie Zustiftungen behandelt, Sie genießen dabei also dieselben steuerlichen Vorteile. Den rechtlichen Rahmen bildet ein Schenkungsvertrag. Wir beraten Sie bei der Auswahl der Förderprojekte und berichten über deren Entwicklungen. Die Einrichtung eines Stiftungsfonds ist ab einem Betrag von 5.000 Euro möglich. Im Rahmen einer letztwilligen Verfügung wird die Errichtung eines Stiftungsfonds häufig gewählt.
Mit einer Treuhandstiftung eine eigene Stiftung gründen
Eine Treuhandstiftung ist eine Stiftung, die rechtlich nicht selbständig ist und durch einen Treuhänder - in diesem Fall die UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung - verwaltet wird. Die Errichtung einer Treuhandstiftung bietet sich dann an, wenn Sie mit einem größeren Geldbetrag auf Dauer Gutes tun möchten. Den Namen Ihrer Treuhandstiftung suchen Sie selbst aus. Auf diese Weise können Sie Ihr Engagement individuell betonen.
Eine Treuhandstiftung wird per Schenkungsvertrag und Satzung errichtet, bedarf jedoch nur geringem Verwaltungsaufwand. Als Stifter übertragen Sie das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet. Als Treuhänder holen wir die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ein und übernehmen die Verwaltung Ihres Vermögens getrennt von unserem eigenen. Eine treuhänderische Stiftung bedarf keiner staatlichen Genehmigung.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich als aktiver Stifter oder aktive Stifterin in die Arbeit einzubringen und über die Förderprojekte Ihrer Treuhandstiftung zu entscheiden. Wir schlagen Ihnen geeignete Projekte vor und berichten regelmäßig über deren Fortschritte. Darüber hinaus erhalten Sie einen eigenen Bericht über die Entwicklung Ihrer Stiftung. Eine Treuhandstiftung empfiehlt sich ab einem Betrag von 50.000 Euro.
Eine Treuhandstiftung kann übrigens auch per testamentarischer Verfügung errichtet werden – wir beraten Sie gerne dazu.
Auch durch ein Testament ist Stiften möglich
Manche ältere Menschen haben keine nahen Angehörigen mehr, zu denen sie engen Kontakt pflegen. Oder ihre Lieben sind bereits bestens gesorgt. Für sie bietet es sich an, ihre Verbundenheit mit Flüchtlingen durch eine Zuwendung im Testament zu zeigen.
Gerne informieren wir Sie, wie einfach Sie eine solche Regelung treffen können. Bestellen Sie kostenfrei und unverbindlich unsere Ratgeber-Broschüre zum Testament. Oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns, Ihnen weiterzuhelfen.
Kostenfrei Testamente Ratgeber bestellen
Stiften lohnt sich
Gutes zahlt sich aus - für Sie und die Flüchtlinge
Die UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Das heißt:
Ihre Zuwendung kommt ohne Abzug von Steuern unserer Stiftung zugute. Auch für Sie als Stifterin oder Stifter beinhaltet die Gemeinnützigkeit Steuervorteile.
Bis zu 1 Million Euro absetzbar
Ihre Zustiftung können Sie bis zu einer Million Euro beliebig innerhalb von zehn Jahren verteilen und als Sonderausgabe steuerlich wirksam absetzen. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag sogar jedem Ehepartner einzeln zu.
Spendenabzug von 20 Prozent
Zusätzlich können Sie eine Spende an unsere Stiftung in Höhe von bis zu 20% des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte steuerlich wirksam absetzen. Sollten Sie den Betrag nicht ausnutzen, können Sie ihn auch noch in späteren Jahren geltend machen.
Erbschafts- und Schenkungssteuer entfällt
Wird ererbtes oder geschenktes Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall oder der Schenkung an eine gemeinnützige Stiftung übertragen, erlischt rückwirkend die dafür bereits gezahlte Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer.
Ihr Kontakt zur UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung
Sie möchten sich als Stifterin oder Stifter engagieren? Haben Sie Fragen und wünschen weitere Informationen? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Stiftungskonto
UNO-Flüchtlingshilfe Stiftung
Sparkasse KölnBonn
IBAN DE38 3705 0198 1911 1111 91
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Stichwort „Zustiftung“