Die UNO-Flüchtlingshilfe e.V. ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) und der Verordnung zur Durchsetzung des Gesetzes (BITV NRW), sowie nach BFSG und BFSGV barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain: www.uno-fluechtlingshilfe.de
Beschreibung der Dienstleistung
Die UNO-Flüchtlingshilfe bietet auf ihrer Website folgende Möglichkeiten und Dienste an:
- Sie können online spenden - entweder einmalig oder regelmäßig - um humanitäre Hilfe für Geflüchtete weltweit zu unterstützen.
- Sie können eine eigene Spendenaktion für die UNO-Flüchtlingshilfe starten - etwa für Geburtstage, Trauerfälle oder besondere Anlässe.
- Unternehmen oder Organisationen können sich als Nothilfe-Partner engagieren und damit langfristig helfen.
- Informationen und Berichte über aktuelle Flüchtlings- und Nothilfeprojekte (z. B. Einsätze in Konflikt- oder Krisenregionen) sind verfügbar - Sie können sich also auf der Website über die aktuelle Lage und laufende Hilfevorhaben informieren.
- Sie können sich informieren über die Ziele und die Arbeit der UNO-Flüchtlingshilfe: Schutz von Flüchtlingen, Förderung von Hilfsprojekten, Integration und langfristige Unterstützung.
- Es gibt auch die Möglichkeit, sich über Medien, Aktionen und Kampagnen zu engagieren - z. B. durch Teilen von Informationen oder Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit dem BGG NRW und BITV NRW, sowie nach BFSG und BFSGV vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
Links ohne Linktext
Auf einigen Seiten unserer Website wurden Links ohne aussagekräftigen Linktext festgestellt. Um dies zu verbessern, werden wir gezielte Inhalts- und Redaktionsanpassungen vornehmen. Dabei stellen wir sicher, dass alle Links mit den erforderlichen Informationen ergänzt werden und klar erkennbar machen, wohin sie führen.
Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass die Website den Anforderungen der BITV entspricht und für alle Nutzerinnen und Nutzer komfortabler und barriereärmer wird.
Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering
Auf einigen Seiten unserer Website ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering, was die Lesbarkeit beeinträchtigen kann. Um dies zu vermeiden, werden wir entsprechende Design-Anpassungen vornehmen. Diese Anpassungen stellen sicher, dass Texte deutlich besser wahrnehmbar sind und die Anforderungen an barrierefreie Gestaltung erfüllen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die eyeAble-Widget-Funktionen zu nutzen. Das Widget bietet unter anderem Kontrast- und Darstellungsanpassungen, mit denen Nutzerinnen und Nutzer selbstständig die Lesbarkeit verbessern können – zum Beispiel durch höhere Kontraste, größere Schrift oder alternative Farbschemata.
Fehlende Strukturelemente
Auf einigen Seiten fehlen einzelne übergeordnete Elemente, die passenden untergeordneten Strukturelemente. Dies kann für Screenreader-Nutzende verwirrend sein, da ein Inhalt erwartet wird, der aber nicht vorhanden ist.
Unsere Website wird jedoch kontinuierlich weiterentwickelt und um neue Inhalte sowie Funktionen erweitert. Im Rahmen dieser fortlaufenden Optimierungen stellen wir sicher, dass die strukturelle Auszeichnung konsequent verbessert wird. Dadurch sorgen wir dafür, dass die Seite für assistive Technologien eindeutig und verständlich bleibt.
Audio und Video
Für Audiodateien bieten wir aktuell keine Textalternative.
Vereinzelte eingebundene Videos haben keine oder nicht synchrone Untertitel.
PDF-Dokumente
Einzelne PDF-Dokumente sind aktuell nicht barrierefrei.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, falls Sie Zugriff auf ein solches Dokument bzw. dessen Inhalte benötigen.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
UNO-Flüchtlingshilfe e.V.
Graurheindorfer Str. 149 a
53117 Bonn
E-Mail: info@uno-fluechtlingshilfe.de
Tel.: (0228) 90908600
Schlichtungsverfahren
Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Sie hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: kontakt@lbbp.nrw.de
https://www.lbbp.nrw.de/ombudsstelle
Marktüberwachungsbehörde
Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Tel.: (0391) 567 6970
Disclaimer
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