Klimawandel: Bedrohung für die Lebensgrundlage von Millionen
Autor: Deutsche Klimastiftung
Lesedauer: 12 Minuten
Der anthropogene Klimawandel hat viele Gesichter, genau genommen fast acht Milliarden. Denn die Menschen sind sowohl Verursachende des Klimawandels als auch Leidtragende seiner weitreichenden Folgen. Veränderungen von Klima und Umwelt haben schon immer Einfluss auf Migrations-bewegungen genommen, ob aufgrund von extremen Wetterereignissen oder knapper werdenden Ressourcen. Die Bewegungen, die der anthropogene Klimawandel auslöst, sind jedoch von einer anderen Dimension - einer deutlich größeren, da der gesamte Planet zeitgleich betroffen ist.
So bedroht der Klimawandel Menschen überall auf der Welt in ihren Lebensgrundlagen. Verändern sich die Lebensbedingungen derart gravierend, dass ein Überleben in der eigenen Heimat nicht mehr gewährleistet werden kann, bleibt für immer mehr Menschen kein anderer Ausweg, als ihre Heimat dauerhaft zu verlassen. Die Vereinten Nationen befürchten, dass bis zum Jahr 2050 weltweit mehr als 200 Millionen Menschen in Folge des Klimawandels aus ihrer Heimat vertrieben werden - andere Studien gehen von noch höheren Zahlen aus. Dies würde alle bisher dagewesenen Flucht- und Migrationsbewegungen in den Schatten stellen (vgl. DGVN 2020).
Warum fliehen Menschen vor dem Klima?
Einig ist sich die Wissenschaft darin, dass extreme Umweltereignisse durch den Klimawandel verstärkt werden. Durch den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur kommt es häufiger zu Katastrophen wie Dürren, Überschwemmungen, Wirbelstürmen, Erdrutschen und Waldbränden, die wiederum gleichzeitig verhängnisvolle, aber schleichende Folgen nach sich ziehen. Das äußert sich u.a. im Verlust von Tier- und Pflanzenarten, abnehmendem Trinkwasservorkommen, in zunehmender Wüstenbildung sowie im ansteigenden Meeresspiegel.
Diese Umweltschäden haben wiederum Auswirkungen auf die Lebensumstände vieler lokaler Bevölkerungsgruppen.
Ohnehin schon knappe Ressourcen wie Wohnraum, Trinkwasser und Grundnahrungsmittel werden zukünftig noch seltener und schwerer zu erreichen sein. Die massive Umweltzerstörung durch den Menschen und der damit einhergehende Klimawandel fördert zudem das Entstehen von Infektionskrankheiten, Durchfall- und Atemwegserkrankungen. Die Ernährungssicherung vieler Regionen kann häufig nicht mehr gewährleistet werden. Die Konkurrenz um die sich verknappenden Ressourcen steigt und das Konfliktpotenzial erhöht sich enorm. Viele zunächst als Umweltkatastrophen bezeichnete Ereignisse sind demnach auch humanitäre Katastrophen.
Keine Anerkennung für „Klimaflüchtlinge“
Umso erschreckender ist es, dass es international weiterhin keine Schutzrechte für Menschen gibt, die in Folge des Klimawandels ihre Heimat verlassen müssen. Das in der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbarte Asylrecht etwa steht nur solchen Menschen zu, die vor Krieg, Diskriminierung oder politischer Verfolgung fliehen, nicht jedoch Menschen, die vom Klimawandel, Naturkatastrophen oder sonstigen Umwelteinflüssen vertrieben werden.
Immerhin ist der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen (UN) im Januar 2020 zu dem Ergebnis gekommen, dass kein Mensch in sein Heimatland abgeschoben werden dürfe, der dort aufgrund des Klimawandels einer direkten Gefahr für sein Leben ausgesetzt sei. Auch wenn dieses Urteil noch kein direktes Recht auf Asyl für Klima-Vertriebene begründet, belegt es eindeutig, dass die Folgen des Klimawandels zu einer Verletzung der Menschenrechte führen und bei einer Gefahr für das Leben den sog. Grundsatz der Nichtzurückweisung (Non-Refoulment) auslösen können. Tatsächlich handelt es sich dabei um den ersten Beschluss eines UN-Gremiums, der den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Vertreibung nicht nur explizit herstellt, sondern daraus auch Folgen für das Handeln von Staaten ableitet (vgl. Hasenkamp 2020: Pazifik-Rundbrief, 17f).
Trotz der Bemühungen internationaler Organisationen wie dem UN-Flüchtlingsprogramm (UNHCR) oder dem UN-Klimasekretariat (UNFCCC) konnten sich die Staaten jedoch bisher nicht auf eine Anerkennung von Menschen, die vom Klimawandel vertrieben werden, einigen. Dabei wären rechtliche Regelungen enorm wichtig: Denn es macht einen massiven Unterschied, ob Menschen aus ihrer Heimat migrieren oder fliehen müssen. Eine Flucht erfolgt häufig überhastet, ohne Plan und lässt den betroffenen Menschen nicht mal ein Mindestmaß an Würde. Auch eine Migration muss nicht freiwillig erfolgen, kann den betroffenen Menschen aber mehr Einfluss über den Zeitpunkt, den Prozess und den Zielort geben und ihnen somit mehr Selbstbestimmtheit lassen.
Mehr Informationen rund um das Thema "Klimawandel als Fluchtursache" gibt es hier.
Das Projekt „KlimaGesichter“ der Nationalen Klimaschutz Initiative
Schon jetzt gibt es viele Geschichten zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels, die erzählt werden wollen. Um diesen Geschichten ein Gesicht zu geben, werden im Rahmen des Projekts KlimaGesichter Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung zu Klimabotschafter*innen ausgebildet, um ihre persönlichen Erfahrungen mit dem Klimawandel über einen breiten, interkulturellen Austausch zu teilen. Tsiry Rakotoarisoa aus Madagaskar ist einer der Teilnehmer:
„Wir stoßen pro Kopf 65 Mal weniger CO2 als Deutschland aus. Jedoch leiden wir bereits öfter unter Wetterextreme wie Überschwemmungen, Dürre und Zyklone. Die Zyklone sind so riesig, dass oft Sturm und Chaos auf unserer Heimatinsel überall und gleichzeitig herrscht. Das erschwert die Situation oft. Aufgrund des Mangels an finanziellen Mitteln und weil Madagaskar so abgeschieden liegt, kann kaum jemand sich leisten in ein anderes Land zu flüchten. Es ist für manche wie ein Privileg fliehen zu können. Stattdessen gibt es eine starke interne Migration [Anm.d.R.: Binnenmigration]. Zudem bleibt der Kampf gegen den Klimawandel durch die wiederkehrenden politischen Krisen, die materielle Armut und eine hohe Kriminalitätsrate (beeinflusst durch Ernteverluste u.ä.), keine Priorität für viele Menschen und die Regierung.“ (TR, promovierter Biologe, 31 Jahre aus Madagaskar)
Gefördert durch das Bundesumweltministerium und im Verbund mit dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. in Berlin und dem Bildungszentrum Jugendwerkstatt Felsberg bei Kassel qualifiziert die Deutsche KlimaStiftung interessierte Teilnehmende in fünf 4-tägigen Seminaren im Klimahaus® Bremerhaven 8° Ost zu Klimabotschafter*innen. Diese wiederum gehen ab Sommer 2020 auf eine bundesweite Ausstellungstour mit der stiftungseigenen Wanderausstellung KLIMAFLUCHT. In diesem Rahmen werden sie eigene Klima-Workshops und Vorträge in Schulen, Rathäusern, Bibliotheken, Kirchen und Begegnungszentren halten, um der breiten Öffentlichkeit durch ihre eigenen Geschichten dem wichtigen Thema der klimabedingten Migration ein Gesicht zu geben.
Vom 20. April bis 10. Mai 2021 wird die Ausstellung KLIMAFLUCHT zusammen mit der UNO Flüchtlingshilfe als Kooperationspartner in Bonn gezeigt werden. Informationen zum Rahmenprogramm mit den „KlimaGesichtern“
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