Die Vergütung unserer Mitarbeiter*innen
Die Vergütungsstruktur der UNO-Flüchtlingshilfe orientiert sich am jeweils aktuell gültigen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD Bund). Somit ist eine faire und marktgerechte Bezahlung mit geringer Lohnspreizung gewährleistet. Die Eingruppierung der jeweiligen Stellen ist abhängig von den erforderlichen Fachkenntnissen, dem Maß der Verantwortung sowie dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabeninhalte.
Innerhalb der verschiedenen Vergütungsgruppen gibt es bis zu sechs Erfahrungsstufen, die die Berufserfahrung bzw. die Dauer der Betriebszugehörigkeit berücksichtigen. Entsprechend werden die Stellen bei der UNO-Flüchtlingshilfe gemäß den oben erwähnten Anforderungen zwischen der EG 6 und EG 11 eingruppiert. Inkl. der im November ausgezahlten Jahressonderzahlung ergeben sich nach derzeitigem Stand bei einer Vollzeitstelle folgende Brutto Monatsgehälter:
- EG 6: 3.042 € bis 3.708 €
- EG 7: 3.095 € bis 3.820 €
- EG 8: 3.281 € bis 3.995 €
- EG 9 (a-c): 3.480 € bis 5.182 €
- EG 10: 3.895 € bis 5.433 €
- EG 11: 4.032 € bis 5.975 €
Die Leitungen werden der EG 14 (4.770 € bis 6.888 €) zugeordnet.
Die Gesamtbezüge des Geschäftsführers betrugen im Berichtsjahr 76 TEUR.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist wichtiger Teil unserer Personalpolitik. Daher sind Teilzeitmodelle, flexible Arbeitszeiten und mobile Arbeit für uns selbstverständlich. Wir bezuschussen Aufwendungen für den Kindergarten sowie die betriebliche Altersvorsorge und stellen ein Deutschlandticket bereit.
Ehrenamtliche Gremien der UNO-Flüchtlingshilfe
Der ehrenamtliche Vorstand – ein Vorsitzender, zwei Stellvertreter*innen sowie zwei weitere Mitglieder - bestimmt die Zielausrichtung und entscheidet über die Projektförderung.
Der ehrenamtliche Aufsichtsrat berät den Vorstand und kontrolliert seine Aktivitäten. Aktuell besteht dieses Gremium aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und fünf weiteren Mitgliedern.