Bußgelder und Geldauflagen
© UNHCR/Enoch Kavindele Jr

Bußgelder und Geldauflagen

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Bußgelder und Geldauflagen helfen Flüchtlingen

Als Strafrichter, Strafrichterin, Staatsanwalt oder Staatsanwältin können Sie unsere Arbeit mit der Zuweisung von Bußgeldern und Geldauflagen nachhaltig unterstützen.

Ihre Zuweisung hilft:

  • die Rechte von Flüchtlingen zu schützen,
  • Nothilfe in Krisengebieten zu leisten und
  • Flüchtlingen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.


Mit Ihrer Geldauflage leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu den weltweiten Projekten des UNHCR sowie zu zahlreichen Flüchtlingsprojekten innerhalb von Deutschland.

Die UNO-Flüchtlingshilfe erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und ist bundesweit in allen Listen der Oberlandesgerichte als Empfänger von Geldauflagen vertreten.
Unser Aktenzeichen in Ihrem OLG-Bezirk: Datei zum Download

Ihre Geldauflage ist bei uns in guten Händen.
Wir garantieren Ihnen:

  • die zuverlässige und zügige Benachrichtigung über eingehende und ausstehende Zahlungen
  • ein separates Geldauflagenkonto
  • die strikte Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
  • fristgerechter Rechenschaftsbericht über Höhe und Verwendung der Zuweisungen
  • ausschließliche Verwendung der eingegangenen Gelder für den Satzungszweck
  • anerkannte Gemeinnützigkeit mit Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bonn


Die satzungsgemäße Verwendung unserer Mittel wird jährlich von einem externen Wirtschaftsprüfer überprüft. Zusätzlich werden wir jedes Jahr vom DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen) überprüft und durch das DZI-Spendensiegel als förderungswürdige Organisation anerkannt.


Geldauflagenmaterial

Gerne senden wir Ihnen Aufkleber mit unserer Anschrift und Kontonummer sowie die gewünschte Anzahl von speziellen Überweisungsträger mit der Aufschrift: "Keine Zuwendung  i.S.D. § 48 EStDV / AZ:“

Bestellen Sie hier oder per Mail: [email protected]

Wir würden uns sehr freuen, wenn unsere Arbeit Ihr Vertrauen findet und Sie uns mit einer Geldauflage unterstützen.

Informationen für Zahlungspflichtige

Sie haben ein Bußgeld auferlegt bekommen? Bei der UNO-Flüchtlingshilfe kommt Ihre Zahlung Menschen zugute, die ihre Heimat verloren haben und oft nur ihr Leben retten konnten.

Hier einige wichtige Informationen zu Ihrer Zahlung:

  • Bitte überweisen Sie ausschließlich auf unser Sonderkonto für Geldauflagen:

    Commerzbank Bonn
    IBAN DE83 3804 0007 0258 2666 00
    BIC COBADEFFXXX

     
  • Geben Sie unbedingt bei allen Zahlungen Ihr Aktenzeichen an. Nur dann sind wir in der Lage, Ihre Zahlung dem Gericht zeitnah zu bestätigen.
  • Jede Zahlung wird dem Gericht bestätigt, ebenso werden nicht fristgerecht gezahlte Bußgelder angemahnt.
  • Falls Sie über Ratenzahlungen oder Aufschub verhandeln möchten, wenden Sie sich bitte unbedingt direkt an das Gericht. Wir dürfen gerichtliche Anweisungen nicht eigenmächtig ändern.
  • Ebenso wenig dürfen wir Ihnen für Ihre Zahlung eine Spendenbescheinigung ausstellen, denn sie ist nicht steuerlich absetzbar.
  • Bei Fragen zu Ihrem Zahlungsstand melden Sie sich bitte bei uns.      
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Anke Baumeister

Geldauflagen

(0228) 90 90 86-79

(0228) 90 90 86-01

E-Mail

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