Niemand flieht freiwillig
Völkerrechtlich ist nur derjenige ein Flüchtling, der sein Land aus "Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, seiner Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung" verlässt. (Art. 1 der Genfer-Flüchtlingskonvention)
Gründe für eine Flucht können jedoch sehr unterschiedlich sein. Meist sind es Krieg und Gewalt, die Menschen dazu zwingen, ihre Heimat zu verlassen. Immer dabei ist die Angst um das eigene Leben, um das Leben und das Wohlergehen der Kinder, der Familie oder von Freunden.
Der UNHCR hilft,
- wenn Flüchtlinge und Vertriebene betroffen sind,
- unterhält Depots für Material, das im Notfall benötigt wird,
- versucht die negativen Auswirkungen großer Bevölkerungsbewegungen und die Ansiedlung vieler Menschen auf die Natur zu vermeiden und
- kämpft für den Schutz und die Rechte von Flüchtlingen, Vertriebenen und Staatenlosen.