Ukraine-Krieg lässt Flüchtlingszahlen steigen
Die größte Not von Familien und Kindern, die täglich ihrem Zuhause entrissen werden, spielt sich nicht in Europa ab. Die meisten, der rund 120 Millionen Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, bleiben als Vertriebene in ihren eigenen Ländern oder flüchten sich in die angrenzenden Nachbarländer.
Doch trotz der erschwerten Bedingungen, Grenzen zu überqueren, kamen im Jahr 2023 270.000 Flüchtlinge und Migrant*innen nach Europa. Das ist ein Anstieg von 68% im Vergleich zum Jahr zuvor. Der Großteil jener Geflüchteten nutzte im vergangenen Jahr die gefährliche Mittelmeerroute, um nach Europa zu fliehen. Doch die Flucht ist gefährlicher geworden. Denn Such- und Rettungsaktionen auf dem Mittelmeer nehmen ab und die Gewalt sowie die Gefahr von Push-Backs an Landesgrenzen bleiben bestehen. Im Jahr 2024 sind bis Ende Juni bereits knapp 75.000 Menschen nach Europa gekommen.
Immer noch erreichen viele Menschen die EU über den Seeweg. Informationen dazu finden Sie hier:
Mit dem Beginn des Angriffskrieges in der Ukraine im Herzen Europas steigt die Zahl der Flüchtlinge in Europa seit Beginn des Jahres 2022 weiter stark an. Millionen Menschen flohen auf der Suche nach Schutz in die Nachbarländer. Die Zahl der Flüchtlinge in europäischen Ländern stieg von 7 Millionen Ende 2021 auf 12,4 Millionen Ende 2022 an.
Die einfache Wahrheit ist doch:
Die Flüchtlinge würden sich nicht in Lebensgefahr begeben,
wenn sie in ihrer Heimat in Sicherheit wären.
Melissa Fleming, langjährige UNHCR-Sprecherin
Kinder und Jugendliche besonders gefährdet
Unbegleitete Kinder und Jugendliche sind bei ihrer Flucht besonders gefährdet. Im Jahr 2023 waren 17 Prozent der Flüchtlinge, die in Europa ankamen Kinder. Die Mehrheit dieser Kinder waren unbegleitet und ohne Angehörige auf der Flucht. Diese Kinder sind verstärkt Risiken wie Schleusern, Menschenhändlern und sexueller Ausbeutung ausgesetzt. Seitdem einige EU-Mitgliedsstaaten ihre Grenzen stärker kontrollieren, haben sich auch diese Gefahren verschärft.
Was heißt das eigentlich?
Einige Begriffe kommen in der Diskussion um Flüchtlinge in Europa
und an den europäischen Außengrenzen immer wieder vor.
Wir erklären kurz, was sie bedeuten:
Flüchtlingszahlen begrenzen
In der „Dublin-III-Verordnung“ regelt die Europäische Union, welches Land für die Bearbeitung eines Asylantrages zuständig ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass jeder Antrag auf internationalen Schutz im Gebiet der "Dublin-Staaten" (darunter fallen neben den EU-Ländern auch die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island) nur einmal bearbeitet wird. Die Zuständigkeit wird anhand von festgelegten Kriterien bestimmt, die bestimmten Reihenfolge unterliegen. Zunächst wird geprüft, ob ein bestimmter Staat aufgrund einer Familienzusammenführung für das Verfahren zuständig ist. Ist dies ausgeschlossen, muss die Person in dem Land Asyl beantragen, wo sie zuerst EU-Boden betreten hat. EU-Mitgliedstaaten wie Italien oder Griechenland werden durch die Herausforderungen der Migration stärker belastet, als andere EU-Staaten.
Push Back / Refoulement
Immer wieder berichten Flüchtlinge und Migrant*innen, dass sie an den Grenzen der EU-Staaten gewaltsam zurückgetrieben werden und keine Möglichkeit bekommen, einen Asylantrag zu stellen. Das wird als „Push-Back“ bezeichnet und ist in der EU illegal.
"Refoulement" nennt man die Rückführung von Personen in Staaten, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Dies widerspricht dem völkerrechtlichen Grundsatz der Nichtzurückweisung von Schutzbedürftigen.
Der UNHCR hat wiederholt seine Besorgnis gegenüber verschiedenen Staaten über die Anschuldigungen von Push-backs geäußert. Diese geschahen hauptsächlich entlang der Balkanroute, zum Beispiel von der Grenze zu Kroatien, Ungarn, Bosnien-Herzegovina und der Grenze zu Griechenland. Es wird auch befürchtet, dass es mehrere Vorfälle sogenannter "refoulements" gab, bei denen Asylbewerber*innen, die internationalen Schutz suchen, angeblich zurückgeführt wurden.
Massenzustrom-Richtlinie
Die sogenannte "Massenzustrom-Richtlinie" garantiert Kriegsflüchtlingen einen vorübergehenden Schutz in der EU, jenseits des individuellen Asylverfahrens und jenseits des Dublin-Systems.
Die Richtlinie wurde in den 1990er-Jahren aufgrund des Krieges im ehemaligen Jugoslawien von der EU geschaffen, um Mindeststandards für die Gewährung vorübergehenden Schutzes in den Mitgliedsstaaten sowie Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen festzulegen. Dazu gehört zum Beispiel:
- eine Arbeitserlaubnis für die Vertriebenen,
- sowie Zugang zu Sozialhilfe, medizinischer Versorgung oder
- Bildung für Minderjährige.
Zum Schutz der Flüchtlinge aus der Ukraine beschlossen die EU-Mitgliedstaaten am 3. März 2022, diese Richtlinie erstmals zu aktivieren. Bis dahin war sie noch nie genutzt worden.
Flüchtlingszahlen begrenzen
In der „Dublin-III-Verordnung“ regelt die Europäische Union, welches Land für die Bearbeitung eines Asylantrages zuständig ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass jeder Antrag auf internationalen Schutz im Gebiet der "Dublin-Staaten" (darunter fallen neben den EU-Ländern auch die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island) nur einmal bearbeitet wird. Die Zuständigkeit wird anhand von festgelegten Kriterien bestimmt, die bestimmten Reihenfolge unterliegen. Zunächst wird geprüft, ob ein bestimmter Staat aufgrund einer Familienzusammenführung für das Verfahren zuständig ist. Ist dies ausgeschlossen, muss die Person in dem Land Asyl beantragen, wo sie zuerst EU-Boden betreten hat. EU-Mitgliedstaaten wie Italien oder Griechenland werden durch die Herausforderungen der Migration stärker belastet, als andere EU-Staaten.
Push Back / Refoulement
Immer wieder berichten Flüchtlinge und Migrant*innen, dass sie an den Grenzen der EU-Staaten gewaltsam zurückgetrieben werden und keine Möglichkeit bekommen, einen Asylantrag zu stellen. Das wird als „Push-Back“ bezeichnet und ist in der EU illegal.
"Refoulement" nennt man die Rückführung von Personen in Staaten, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Dies widerspricht dem völkerrechtlichen Grundsatz der Nichtzurückweisung von Schutzbedürftigen.
Der UNHCR hat wiederholt seine Besorgnis gegenüber verschiedenen Staaten über die Anschuldigungen von Push-backs geäußert. Diese geschahen hauptsächlich entlang der Balkanroute, zum Beispiel von der Grenze zu Kroatien, Ungarn, Bosnien-Herzegovina und der Grenze zu Griechenland. Es wird auch befürchtet, dass es mehrere Vorfälle sogenannter "refoulements" gab, bei denen Asylbewerber*innen, die internationalen Schutz suchen, angeblich zurückgeführt wurden.
Massenzustrom-Richtlinie
Die sogenannte "Massenzustrom-Richtlinie" garantiert Kriegsflüchtlingen einen vorübergehenden Schutz in der EU, jenseits des individuellen Asylverfahrens und jenseits des Dublin-Systems.
Die Richtlinie wurde in den 1990er-Jahren aufgrund des Krieges im ehemaligen Jugoslawien von der EU geschaffen, um Mindeststandards für die Gewährung vorübergehenden Schutzes in den Mitgliedsstaaten sowie Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen festzulegen. Dazu gehört zum Beispiel:
- eine Arbeitserlaubnis für die Vertriebenen,
- sowie Zugang zu Sozialhilfe, medizinischer Versorgung oder
- Bildung für Minderjährige.
Zum Schutz der Flüchtlinge aus der Ukraine beschlossen die EU-Mitgliedstaaten am 3. März 2022, diese Richtlinie erstmals zu aktivieren. Bis dahin war sie noch nie genutzt worden.
Wie hilft der UNHCR in Europa?
Der UNHCR setzt sich weiter für die Flüchtlinge in Griechenland, der Türkei oder der Ukraine ein. Es wird eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten gefordert, um Schutz, eine schnelle Familienzusammenführung und effiziente Neuansiedlung zu gewährleisten.
Schwerpunkte der Arbeit in Europa sind:
- Humanitäre Hilfe und Schutzmaßnahmen für Flüchtlinge
- Schaffung von legalen Fluchtwegen
- Begleitung, Überwachung und Informationsarbeit bei Asylverfahren
- Einsatz für verbesserte Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge
- Besonderes Engagement für Kindesschutz und Opfer von sexueller und genderbasierter Gewalt
- Langfristige Lösungen für Schutzsuchende in Europa