Auf der Flucht im eigenen Land
Stand: Juni 2026
Viele Menschen, die fliehen müssen, suchen Schutz im eigenen Land. Sie verlassen ihr Zuhause, ihre Arbeit, ihre Schule oder ihre Gemeinde – bleiben aber innerhalb der Landesgrenzen.
Ende 2025 betraf das 68,7 Millionen Menschen, die durch Konflikte und Gewalt im eigenen Land vertrieben waren. Das sind 7 Prozent weniger als Ende 2024.
Damit machen Binnenvertriebene 58 Prozent aller Menschen aus, die weltweit gewaltsam vertrieben wurden.
Definition Binnenvertriebene
Intern Vertriebene sind Zivilist*innen, die innerhalb ihres Landes auf der Flucht sind. 1998 wurden von der UN die „Guiding Principles on Internal Displacement” veröffentlicht, darin werden Binnenvertriebene definiert als:
"… Personen oder Personengruppen, die zur Flucht gezwungen oder verpflichtet wurden oder ihre Häuser oder üblichen Wohnsitze verlassen mussten, insbesondere infolge von oder zum Zwecke der Vermeidung der Auswirkungen von bewaffneten Konflikten, Situationen allgemeiner Gewalt, Menschenrechtsverletzungen oder natürlichen oder von Menschen verursachten Katastrophen, und die keine international anerkannte Staatsgrenze überquert haben."
Binnenvertriebene leben nicht selten in Armut und am Rande der Gesellschaft - ihre Zukunft und die ihrer Kinder ist unsicher. Sie sind Opfer von Krieg und Verfolgung und haben oft keinen rechtlichen oder physischen Schutz.
der Menschen auf der Flucht sind Binnenvertriebene.
Menschen galten Ende 2025 als intern Vertriebene.
Binnenflüchtlinge leben im Sudan
Was ist der Unterschied zu Flüchtlingen?
Flüchtlinge und Binnenvertriebene verlassen ihre Heimat aus ähnlichen Gründen. Vertriebene, die eine internationale Grenze überschreiten, werden nach dem Völkerrecht als Flüchtlinge anerkannt. Binnenflüchtlinge bleiben hingegen innerhalb der Grenzen ihres Landes und damit haben sie andere Rechte und ihnen stehen auch andere Hilfeleistungen zur Verfügung.
Flüchtlinge, wie sie auch in der Genfer Flüchtlingskonvention definiert werden, sind durch internationale Abkommen geschützt. Dagegen gibt es keine speziellen völkerrechtlichen Instrumente für Binnenvertriebene und allgemeine Übereinkommen wie die Genfer Flüchtlingskonvention lassen sich in vielen Fällen nur schwer anwenden. Für ihren Schutz ist eigentlich der jeweilige Staat zuständig, der diesen in vielen Fällen aber nicht mehr gewährleisten kann, oder für diese Bevölkerungsgruppe nicht garantieren will. Ihr Schicksal bleibt in den Händen der heimischen Regierung, die sie aber möglicherweise als „Staatsfeinde“ einstuft. Geberländer zögern bisweilen, bei innerstaatlichen Konflikten aktiv zu werden oder dauerhafte Unterstützung anzubieten.
In welchen Ländern gibt es die meisten Binnenvertriebenen?
In den meisten Herkunftsländern von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen herrscht Krieg, Bürgerkrieg oder Gewalt von bewaffneten Gruppen gegen einzelne Bevölkerungsgruppen. Ende 2025 meldeten der Sudan (9,1 Mio.), Kolumbien (7,2 Mio.), Syrien (6 Mio.), Jemen (4,8 Mio.) und Afghanistan (4,4 Mio.) die meisten Binnenvertriebenen in ihren Ländern.
In keinem Land wurden jemals mehr Binnenvertriebene als im Sudan registriert.
Welche Position nimmt der UNHCR zu Binnenvertriebenen ein?
Es gibt keine originär zuständige (UN) Organisation für intern Vertriebene. Auch das Mandat des UNHCRs sieht keine spezielle Zuständigkeit für Binnenvertriebene vor. Diese Aufgaben teilen sich eine Reihe unterschiedlicher Organisationen der Vereinten Nationen.
In den vergangenen Jahren hat jedoch die internationale Gemeinschaft eine lebhafte Debatte über Binnenvertreibung begonnen. Ende 2005 haben sich die Vereinten Nationen und andere Organisationen auf einen besser koordinierten und umfassenderen Ansatz zum Schutz von Binnenvertriebenen geeinigt. Der UNHCR übernimmt dabei nach dem Cluster-Ansatz eine leitende Position bei der Unterbringung als auch beim Rechtsschutz sowie bei Campkoordinierung und -management (CCCM).
Denn die Situationen von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen überlappen sich in vielen Fällen, und oft hat sich ein einziger koordinierter Einsatz als sinnvollste Lösung erwiesen. Die Satzung von UNHCR wurde dafür flexibel interpretiert.
In der Vergangenheit gab es allerdings auch Hindernisse wie Sicherheitsprobleme und die Verwehrung des Zugangs durch Regierungen und Rebellen. Bisweilen erwies es sich als schwierig, Flüchtlingen und Binnenvertriebenen gleichzeitig zu helfen. Es liegt in der Natur von Programmen für Binnenvertriebene, dass sie die Asylgewährung für diejenigen erschweren können, die in Nachbarländer geflohen sind.