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Menschenrechte weltweit in Gefahr

Zum Tag der Menschenrechte weisen wir auf fünf erschütternde Beispiele für Menschenrechtsverletzungen weltweit hin. Von staatenlosen Gemeinden bis hin zu Unterdrückung und unerträglichen Lebensbedingungen - diese Geschichten zeigen, dass trotz internationaler Abkommen die Rechte vieler Bürger*innen weiterhin verletzt werden.

Wenn Menschen aufgrund ihrer Religion, Ethnizität, politischen Ansichten oder sexuellen Orientierung verfolgt, bedroht oder diskriminiert werden, werden diese Handlungen als Verletzungen der Menschenrechte betrachtet. Trotz des Bestehens zahlreicher Menschenrechtsverträge werden die Rechte der Bürger*innen in vielen Ländern weiterhin verletzt. Dies geschieht besonders häufig in Staaten, die von Krieg und Gewalt geprägt sind sowie in Schwellen- und Entwicklungsländern.

MEHR ZU MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN

Hier sind fünf erschütternde Beispiele für verschiedene Verletzungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN in fünf verschiedenen Ländern:

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Haweya, 25, floh mit ihren drei Kindern aus dem Sudan, nachdem ihre Familie mitten in der Nacht angegriffen worden war. Ihr Ehemann wurde erschossen, und ihr sechsjähriger Sohn wurde bei dem Angriff ebenfalls verletzt und hat eine große Narbe am Unterleib. Die Familie überquerte die Grenze zum Tschad und suchte am Standort Koufroun in der tschadischen Region Ouaddaï Zuflucht.

Bisher sind mehr als 450.000 Menschen auf der Flucht vor der Gewalt und der Unsicherheit im Sudan in den Tschad geflüchtet.

Bei den meisten dieser Menschen handelt es sich um Frauen und Kinder, die unter freiem Himmel Zuflucht suchen.

Artikel 14

  1. Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
  2. Dieses Recht kann jedoch im Falle seiner Verfolgung wegen nichtpolitischer Verbrechen oder wegen Handlungen, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstossen, nicht in Anspruch genommen werden.

Hier ist jetzt meine Heimat.“

Hamesha Gul ist 66 Jahre alt und lebt seit 40 Jahren als afghanischer Flüchtling in Pakistan. Er würde gerne nach Kundus zurückkehren, doch dort herrscht immer noch Krieg, weswegen er nun in Pakistan sein neues Zuhause gefunden hat.

Pakistan ist kein Teil der Genfer Flüchtlingskonvention und es gibt keinen nationalen Rechtsrahmen zum Schutz von Flüchtlingen. Trotzdem arbeitet Pakistan mit dem UNHCR zusammen und gestattet Asylbewerber*innen und anerkannten Flüchtlingen den Aufenthalt in ihrem Land. Flüchtlingen wird eine Smartcard zu Verfügung gestellt, die als Ausweisdokument dient. So konnten seit 2021 knapp 1,3 Millionen Flüchtlinge registriert werden.

Derzeit leben knapp 3,7 Millionen Afghan*innen in Pakistan, jedoch sind weniger als die Hälfte offiziell als Flüchtlinge registriert. Pakistan gilt als eines der größten Aufnahmeländer weltweit, doch nun hat die Regierung entschieden eine „Rückführung illegaler Ausländer“ in Gang zu setzen. In den letzten Jahren gab es hauptsächlich freiwillige Rückkehrer*innen nach Afghanistan, seit Mitte September sind jetzt aber immer mehr Fälle von Abschiebungen zu beobachten. Rund 4.500 Personen übertreten mittlerweile pro Tag die Grenze nach Afghanistan.

Artikel 15

  1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
  2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

In Kenia leben schätzungsweise 7.000 Pemba-Angehörige. Man geht davon aus, dass sie vor der Unabhängigkeit 1963 von Sansibar aus nach Kenia kamen und sich in einem 10 Meilen langen Küstenstreifen niederließen, wo sie den Fischfang als Haupterwerbszweig betrieben. Als Kenia 1964 zur Republik wurde, wurden die Pembas weder als indigener Stamm registriert noch als kenianische Staatsbürger*innen anerkannt.

Ohne Staatsangehörigkeit oder legale Identität können staatenlose Menschen wie die Pemba ihre Rechte nicht wahrnehmen und haben keinen Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung oder formaler Beschäftigung. Sie fühlen sich oft von der Gesellschaft ausgeschlossen.

Artikel 23

  1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
  2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
  3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
  4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Die Flüchtlingsrückkehrerin und zweifache Mutter Sahar*, 29, (*nicht ihr richtiger Name) betreibt ein Bekleidungsgeschäft im vom UNHCR unterstützten Women's Business Centre im Bezirk Guzara, Afghanistan. Seit dem Verbot für Frauen, für NGOs zu arbeiten, im Dezember 2022 sind ihre Gewinne stark gesunken.

"Es gab viele Student*innen, die hier ein- und ausgingen und in den Läden vorbeikamen; sie haben die Läden hier bekannt gemacht und uns geholfen, den Ort zu vermarkten."

Jetzt hat sich mein Einkommen stark verringert - ich würde sagen, um etwa 50 Prozent",

sagt Sahar.

Seit August 2021 haben die De-facto-Behörden in Afghanistan nach und nach weitere Vorschriften für Frauen und Mädchen eingeführt, die ihnen den Zugang zu weiterführenden Schulen und Privatunterricht, zu Parks und Fitnessstudios, zu längeren Reisen ohne männliche Verwandte und seit Ende Dezember 2022 auch die Arbeit für Nichtregierungsorganisationen untersagen.

Artikel 26

  1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
  2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
  3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Zwischen 30 und 50 Prozent der rund 5,9 Millionen ukrainischen Flüchtlingen in Europa sind Kinder – aber nur die Hälfte von ihnen ist für das aktuelle Schuljahr eingeschrieben. Auch in der Ukraine wird die Bildungssituation herausgefordert: Nach wie vor sind immer noch mehr als 3 Millionen Menschen in ihrem eigenen Land vertrieben und wichtige zivile Infrastruktur, zu der auch Schulen gehören, sind zerstört. Die weiterhin eingeschränkten Bildungsmöglichkeiten sind auch fast zwei Jahre seit dem Beginn des Krieges gegen die Ukraine ein großes Problem und es braucht große Anstrengungen, damit die Potenziale und Perspektiven für junge Ukrainer*innen nicht langfristig ausgebremst werden.

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